I. Das ÖKO-TEST Label
1. Wer ist ÖKO-TEST?
ÖKO-TEST ist ein seit über 30 Jahren erscheinendes Verbraucher- und Testmagazin. Seit Januar 2022 gibt es nicht mehr ausschließlich die ÖKO-TEST AG, sondern zwei voneinander unabhängige Gesellschaften: die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG und die ÖKO-TEST AG. Der Grund für diese Entscheidung war, dass ÖKO-TEST auch gesellschaftsrechtlich verankern wollte, was in unserer täglichen Arbeit schon immer gelebte Praxis war: die Trennung des redaktionellen und vertrieblichen Teils des Verlags.
Die Redaktion hat ihr neues Zuhause in der neuen ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG. Die ÖKO-TEST AG verwaltet als Muttergesellschaft die Abteilungen Anzeigenvertrieb sowie Labelverwaltung und -vertrieb. Damit ist unmittelbar erkennbar, was wir seit jeher beherzigen: Die Redaktion arbeitet und veröffentlicht ausschließlich nach redaktionell-journalistischen Kriterien. Unabhängig davon, ob Hersteller, deren Produkte redaktionell getestet werden, zeitgleich Anzeigenkunden und Lizenznehmer des ÖKO-TEST Labels sind oder werden könnten.
ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG und ÖKO-TEST AG haben dafür einen Lizenz- und Vertriebsvertrag geschlossen. Danach führt die ÖKO-TEST AG das Anzeigengeschäft in den Print- und Digitalmedien. Zudem ist sie die alleinige Lizenznehmerin des ÖKO-TEST Labels. Das bedeutet: Hersteller, die mit dem Label für ihre getesteten Produkte werben wollen, können und müssen mit der ÖKO-TEST AG einen entsprechenden Lizenzvertrag schließen.
Die neue gesellschaftsrechtliche Aufstellung ist für uns richtig und notwendig, um als Verlag weiter wachsen zu können und dabei jedem Zweifel an der Neutralität und Unabhängigkeit unserer Arbeit von vornherein zu begegnen.
2. Wer steht hinter dem ÖKO-TEST Label?
Der Vertrieb des ÖKO-TEST Labels erfolgt jedoch durch die ÖKO-TEST AG. Durch einen entsprechenden Lizenzvertrag mit der ÖKO-TEST GmbH & Co. KG ist die ÖKO-TEST AG ausschließliche Lizenznehmerin des ÖKO-TEST Labels und als solche berechtigt, Unterlizenzen an die Hersteller getesteter Produkte zu vergeben.
Das bedeutet: Hersteller, die mit dem Label für ihre getesteten Produkte werben wollen, können und müssen mit der ÖKO-TEST AG einen entsprechenden Lizenzvertrag schließen. Grundlage für diese Nutzung des ÖKO-TEST Labels können dabei ausschließlich die Testergebnisse der die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG sein.
Anfragen und Anmerkungen zum ÖKO-TEST Label bitten wir ausschließlich an die ÖKO-TEST AG unter [email protected] zu richten.
II. Lizenzmodell des ÖKO-TEST Labels
1. Warum wurde das Lizenzmodell eingeführt?
Das Lizenzmodell soll sicherstellen, dass Verbrauchern unter dem ÖKO-TEST Label tatsächlich nur richtige und aktuelle Testergebnisse mitgeteilt werden, denn nur so kann das ÖKO-TEST Label eine verlässliche Orientierungs- und Einkaufshilfe darstellen.
In der Vergangenheit mussten wir leider feststellen, dass Hersteller und Händler das ÖKO-TEST Label auch für Produkte nutzten, die nicht testidentisch sind oder deren Testergebnis schon seit Jahren nicht mehr dem aktuellen Teststandard der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG entspricht.
Durch den Abschluss eines Lizenzvertrags ist es uns möglich, Vertragsbedingungen für die Nutzung des ÖKO-TEST Labels aufzustellen, die eine Nutzung des ÖKO-TEST Labels unterbinden, die nicht im Einklang mit den tatsächlichen Testergebnissen und den von uns verfolgten Zielen der Verbraucherinformation in Einklang steht.
2. Überwacht die ÖKO-TEST AG die Nutzung des ÖKO-TEST Labels?
Wir überwachen die Nutzung des ÖKO-TEST Labels durch eine stetige und systematische Marktbeobachtung, sowohl im stationären Handel als auch im Onlinehandel. Auch führen wir stichprobenhafte und randomisierte Nachtests der gelabelten Produkte durch. Entdecken wir dabei Labelnutzungen, die nicht im Einklang mit unseren Lizenzbedingungen stehen, schreiben wir den Anbieter des Produkts an und fordern ihn auf, die Nutzung des ÖKO-TEST Labels einzustellen und leiten gegebenenfalls entsprechende rechtliche Schritte ein.
3. Kann ich mich auf das Label verlassen?
Natürlich überwachen wir die Einhaltung der Lizenzbedingungen zum ÖKO-TEST Label, um sicherzustellen, dass Verbraucher unter dem ÖKO-TEST Label richtig informiert werden (s. dazu auch die Frage „Überwacht die ÖKO-TEST AG die Nutzung des ÖKO-TEST Labels?).
Sollten wir dennoch einmal einen Fall der fehlerhaften Labelnutzung übersehen haben, gehen wir entsprechenden Hinweisen selbstverständlich nach. Hierzu wenden Sie sich bitte unter der Adresse [email protected] an uns.
III. Lizenzvertrag
1. Was muss ich tun, wenn ich das ÖKO-TEST Label nutzen möchte?
2. Wer kann einen Lizenzvertrag für das ÖKO-TEST Label abschließen?
Ein Lizenzvertrag kann nur von dem Hersteller bzw. dem Anbieter des getesteten Produkts oder der getesteten Dienstleistung abgeschlossen werden.
Mit einer entsprechenden Vollmacht kann der Hersteller/Anbieter den Vorgang natürlich einem Beauftragten, bspw. einer Werbeagentur, übertragen.
Händlern und anderen Vertriebspartnern kann von dem Hersteller/Anbieter eine Unterlizenz zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels erteilt werden. Für diese gelten natürlich ebenfalls die Lizenzbedingungen. Es liegt dabei in der Verantwortung des Herstellers/Anbieters, seinen Vertriebspartnern diese Lizenzbedingungen zur Kenntnis zu bringen und ihre Einhaltung zu überprüfen.
3. Ab wann darf das ÖKO-TEST Label genutzt werden ?
Das ÖKO-TEST Label darf genutzt werden, sobald der Vertrag von der ÖKO-TEST AG unterzeichnet wurde und die Lizenzgebühr von dem Lizenznehmer gezahlt wurde. Unabhängig von dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Lizenzvertrags beträgt die reguläre Nutzungsdauer des ÖKO-TEST Labels höchstens zwei Jahre ab Erstveröffentlichung des Testergebnisses und kann sich daher aufgrund des Zeitpunkts des Vertragsschlusses in der Summe verkürzen. Eine Verlängerung der regulären Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr ist in manchen Fällen möglich. Hierzu ist ein Antrag auf Verlängerung der Lizenzlaufzeit notwendig. Die maximale Nutzungsdauer endet aber jedenfalls 3 Jahre nach Erstveröffentlichung des Testergebnisses.
4. Ich habe für andere getestete Produkte bereits einen Lizenzvertrag abgeschlossen. Muss ich dennoch einen neuen Lizenzvertrag abschließen?
Ja, für jedes Produkt muss ein eigener Lizenzvertrag abgeschlossen werden.
5. Kann ich auch mit dem ÖKO-TEST Label werben, wenn mein Produkt lediglich in einem Magazinbeitrag erwähnt wurde?
Nein, das ÖKO-TEST Label darf nur für Testergebnisse genutzt werden.
6. Muss ich sofort nach der Testveröffentlichung einen Lizenzvertrag beantragen?
Die reguläre Nutzungsdauer des ÖKO-TEST Labels beträgt zwei Jahre ab Erstveröffentlichung des Testergebnisses. Daher können Sie innerhalb dieses Zeitraums zwar jederzeit das ÖKO-TEST Label erwerben, die Nutzungsdauer verkürzt sich dann jedoch entsprechend. Auch wenn eine Verlängerung der Lizenzlaufzeit in manchen Fällen möglich ist, endet die Nutzungsdauer jedenfalls 3 Jahre nach Erstveröffentlichung des Testergebnisses.
7. Kann ich das Label auch für das Testergebnis aus einer Nachwirkung nutzen?
Da sich eine Nachwirkung immer auf einen bereits veröffentlichten Test bezieht, kann das Label auch für das in einer Nachwirkung veröffentlichte Testergebnis genutzt werden. Für den Beginn der Vertragslaufzeit ist dabei die das Erscheinungsdatum der Nachwirkung maßgeblich.
8. Wird mir das ÖKO-TEST Label von der ÖKO-TEST AG zur Verfügung gestellt?
Nach Abschluss des Lizenzvertrages und Zahlung der Lizenzgebühr werden wir Ihnen unverzüglich ein „leeres“ ÖKO-TEST Label in verschiedenen Dateiformaten übersenden. In dieses tragen Sie entsprechend der Lizenzbedingungen die notwendigen Angaben zu dem getesteten Produkt, dem Testergebnis sowie der Fundstelle des Testergebnisses ein. Das ÖKO-TEST Label kann dann sofort verwendet werden.
9. Darf mit dem ÖKO-TEST Label auch im Ausland geworben werden?
Grundsätzlich ist die Nutzung des ÖKO-TEST Labels nur in der Bundesrepublik Deutschland gestattet. Mithin ist die Nutzung des ÖKO-TEST Labels in Werbung oder Medien, nur dann zulässig, wenn diese sich an den deutschen Markt richtet.
Aufgrund des grenzüberschreitenden Verkehrs von Waren dulden wir jedoch die Nutzung des ÖKO-TEST Labels auf Produkten, die im Ausland vertrieben werden, sofern das ÖKO-TEST Label fest mit deren Verpackung verbunden ist (etwa durch Aufdruck).
10. Kann mir die ÖKO-TEST AG bestätigen, dass ich das ÖKO-TEST Label richtig verwende?
Eine Auskunft darüber, für welche Produkte das ÖKO-TEST Label genutzt werden darf oder wie das ÖKO-TEST Label auszufüllen ist, würde eine rechtliche Beratungsleistung darstellen. Eine solche können und dürfen wir nicht erbringen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir keine Überprüfung der von Ihnen beabsichtigten Nutzung und Gestaltung des ÖKO-TEST Labels vornehmen kann und nehmen Sie im Zweifelsfall eine rechtliche Beratung in Anspruch.
IV. Lizenzkosten
1. Was kostet das ÖKO-TEST Label?
Die Lizenzgebühr des ÖKO-TEST Labels ist abhängig von dem gewählten Preismodell: Eco, Eco Premium oder Eco Starter.
Wir haben uns für ein gestaffeltes Lizenzmodell entschieden, um allen Herstellern und Anbietern die Möglichkeit zu bieten, das ÖKO-TEST Label für ihr erzieltes Testergebnis nutzen zu können.
2. Wie weise ich nach, dass ich berechtigt bin, den ermäßigten Lizenzpreis nach dem Modell Eco-Starter in Anspruch zu nehmen?
Bei Start-Ups ist über einen Handelsregisterauszug zu belegen, dass ihre Gründung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.
Bei kleinen Unternehmen ist eine Bestätigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu erbringen, die belegt, dass folgenden Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind:
- der Jahresumsatz des Vorjahres liegt unter 10 Mio. Euro,
- die Mitarbeiterzahl liegt unter 50 Mitarbeitern,
- es handelt sich bei dem Unternehmen nicht um Konzerntochter,
- das Unternehmen verfügt nicht über ein übergreifendes Filialnetz.
V. Laufzeit der Lizenz
1. Wie lange ist ein ÖKO-TEST Label gültig?
Die Nutzungsdauer für das ÖKO-TEST Label beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab der Erstveröffentlichung des Tests, sofern nicht einer der u.g. genannten Fälle zu einer Verkürzung führt.
Während dieser Zeit darf das Label für ein testidentisches Produkt genutzt werden. Ein testidentisches Produkt liegt vor, wenn das Produkt nicht in Merkmalen verändert wurde, die Gegenstand der Untersuchung und Bewertung waren. Nähere Bestimmungen hierzu finden sich in unseren Lizenzbedingungen.
Die Nutzungsdauer kann sich verkürzen, wenn die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG einen neuen Test zu der Produktgruppe veröffentlicht, zu der das getestete Produkt zählt, und zwar unabhängig davon, ob das Produkt in dem neuen Test untersucht wurde. Ein neuer Test zu einer Produktgruppe liegt vor, wenn diesem aktualisierte Testkriterien zugrunde liegen. Das kann etwa der Fall sein, wenn neue Erkenntnisse über bestimmte Stoffe vorliegen oder die Laborpraxis neuere oder bessere Untersuchungsmethoden ermöglicht. Auch überarbeitet die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG ihre Bewertungen regelmäßig. Daher können nach einem solchen aktualisierten Test die Testergebnisse der vorhergehenden Tests keine Gültigkeit mehr beanspruchen, sie entsprechen nicht mehr den aktuellen Testanforderungen an die Produktgruppe. Sollte jedoch das Produkt auch im neuen Test untersucht worden sein und das Testergebnis für das ursprünglich getestete Produkt mit dem neuen Ergebnis übereinstimmen, wird die weitere Verwendung des ÖKO-TEST Labels bis zum Ablauf des ursprünglichen Lizenzzeitraums geduldet.
2. In einem Test wurde die Produkt-/Dienstleistungsgruppe, zu der mein getestetes Produkt/meine getestete Dienstleistung gehört, erneut getestet, mein Produkt wurde allerdings nicht berücksichtigt. Darf ich das ÖKO-TEST Label weiterhin nutzen, wenn die Lizenzdauer von zwei Jahren noch nicht vorbei ist?
Als überholt ist ein Testergebnis dann anzusehen, wenn ein neuer Test derselben Produktgruppe veröffentlicht wurde, dem aktualisierte Testparameter zugrunde liegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Testfrage, die Testkriterien oder auch die Bewertung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder labortechnischer Möglichkeiten geändert wurden. Ein Beispiel hierfür sind neue wissenschaftliche Bewertungen über die Gesundheitsschädlichkeit eines Stoffes, der bisher als sicher angesehen wurde oder die Möglichkeit, die Bewertung eines Stoffs, dessen Nachweis im Labor bisher nicht oder nicht so exakt möglich war, nunmehr in einen Test einfließen zu lassen.
Die ÖKO-TEST Publikationen haben sich zur Aufgabe gestellt, frühzeitig auf die Gefahr oder Bedenklichkeit von Stoffen hinzuweisen. Es ist unerlässlich, dass solche Einschätzungen einem ständigen Wandel unterliegen, insbesondere, da die wissenschaftliche Erforschung vieler Stoffe noch nicht abgeschlossen ist. Auch verändert sich derzeit die Labortechnik mit hoher Geschwindigkeit, so dass der sichere Nachweis von Stoffen, die vor einigen Jahren noch nicht stattfinden konnte, heute möglich wird.
Unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Verbraucherschutzes sind ist die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG bemüht, ihre Tests an dem aktuellen Standard auszurichten. Hierdurch kann es passieren, dass ein Test und damit auch dessen Ergebnisse schneller überholt sind, als dies voraussehbar ist.
Das ÖKO-TEST Label kann nicht mit einem Testergebnis genutzt werden, das nicht mehr dem aktuellen Standard entspricht.
Ob bei einem Test neue Kriterien angewandt wurden und es sich somit um einen aktualisierten Test im Sinne der Lizenzbedingungen handelt, können Sie der Rubrik „So haben wir getestet“ und der Testlegende der Testveröffentlichung entnehmen. Sofern es sich um einen aktualisierten Test handelt, enthält die Testlegende einen entsprechenden Hinweis.
Sollten Sie dennoch nicht sicher ein, ob Ihr Testergebnis durch einen neuen Test überholt ist, geben wir hierzu gerne Auskunft. Bitte richten Sie Ihre Anfrage dabei an: [email protected].
3. Darf das ÖKO-TEST Label nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiterverwendet werden oder muss ein Rückruf der Produkte erfolgen, die mit dem ÖKO-TEST Label gekennzeichnet sind?
Die Gestattung zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels endet grundsätzlich mit dem Ende der Vertragslaufzeit.
Die Nutzung des ÖKO-TEST Labels in der Werbung, etwa im Handel sowie in Prospekten oder Flyern, und insbesondere in (Online-)Medien ist daher nach Ablauf des Vertrags unverzüglich einzustellen. Entsprechende Werbematerialien sind aus dem Verkehr zu ziehen.
Sollten sich zu diesem Zeitpunkt während der Vertragszeit hergestellte und in Verkehr gebrachte Produkte, mit deren Verpackung das ÖKO-TEST Label etwa durch Aufdruck fest verbunden ist, bereits im Handel befinden, so dürfen diese abverkauft werden. Für Dienstleistungen ist eine Nutzung des ÖKO-TEST Labels nach Ablauf des Lizenzvertrags ausgeschlossen.
4. Kann die Vertragslaufzeit der Labellizenz verlängert werden?
Für gewisse Tests ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit der Labellizenz um ein Jahr möglich, sofern bereits ein Vertrag mit einer regelmäßigen Vertragslaufzeit von zwei Jahren besteht.
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit von Verträgen mit einer regelmäßigen Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist damit ausgeschlossen.
Die gesamte Vertragslaufzeit darf jedoch einen Zeitraum von drei Jahren nach Erstveröffentlichung des Testergebnisses, mit dem das ÖKO-TEST Label genutzt wird, nicht übersteigen.
Eine Verlängerung muss unter Verwendung des entsprechenden Formulars beantragt werden. Der Antrag kann frühestens 18 Monate nach Erstveröffentlichung des Testergebnisses gestellt werden.
Wir werden sodann prüfen, ob eine Verlängerung der Labellizenz möglich ist. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt im Ermessen der ÖKO-TEST AG und bedarf auch im Fall der Ablehnung keiner Begründung. Ein Anspruch auf Annahme des Antrags besteht nicht.
Die Lizenzgebühr für die einjährige Verlängerung der Labellizenz entspricht der hälftigen Lizenzgebühr der zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Lizenzgebühr.
Die Verlängerung der Labellizenz ist nur für ein Produkt / eine Dienstleistung möglich, das / die noch immer testidentisch (siehe dazu noch unten VI.6.) ist. Der Nutzer bestätigt mit seinem Antrag, dass dies der Fall ist.
VI. Nutzung des ÖKO-TEST Labels
1. Kann ich das ÖKO-TEST Label umgestalten?
Nein, das ÖKO-TEST Label kann grundsätzlich nur entsprechend der Ihnen von uns übermittelten Dateiformate verwendet werden.
Dies gilt insbesondere für die nachfolgende Farbgestaltung:
Möglich ist ferner, eine proportionale Verkleinerung oder Vergrößerung des ÖKO-TEST Labels entsprechend der beabsichtigten Verwendung vorzunehmen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Lizenzbedingungen.
2. Gibt die ÖKO-TEST AG die Angaben vor, die in das ÖKO-TEST Label einzutragen sind?
Nein, als Lizenznehmer sind Sie für die Gestaltung des ÖKO-TEST Labels und insbesondere die einzufügenden Angaben im Rahmen der Lizenzbedingungen selbst verantwortlich. Als Orientierung können jedoch die nachfolgenden Befüllungsbeispiele dienen:
Beispiel für eine Online-Testveröffentlichung:
Beispiel für die Werbung mit Zwischenergebnissen:
Beispiel Lebensmittel:
Beispiele für baugleiche/rezepturgleiche Produkte:
Beispiele für 1-Parameter-Tests:
Die Schriftgestaltung obliegt dem Lizenznehmer. Dabei ist es nicht erforderlich, eine bestimmte Schriftart zu wählen, entscheidend ist die gute Lesbarkeit der Abgaben.
3. Können oder müssen Zwischenergebnisse aus dem Test auch in dem ÖKO-TEST Label angegeben werden?
Zwischenergebnisse können im ÖKO-TEST Label angegeben werden, allerdings müssen in diesem Fall sämtliche Zwischenergebnisse des Produkts und immer auch das Gesamtergebnis im ÖKO-TEST Label mitgeteilt werden.
4. Wie ist das ÖKO-TEST Label auf einer Internetseite oder einem Online-Shop darzustellen?
Die Nutzung des ÖKO-TEST Labels auf einer Internetseite muss immer so erfolgen, dass der Verbraucher sämtliche Angaben gut lesen kann. Sollte dies nicht unmittelbar möglich sein, etwa weil das ÖKO-TEST Label in ein Produktfoto eingebunden ist, besteht die Möglichkeit, dies durch Verknüpfungen zu gewährleisten. Zur Verfügung steht hierzu etwa die sogenannte Mouse-Over-Funktion, durch die sich das ÖKO-TEST Label vergrößern könnte, wenn der Nutzer mit einer Mouse über dieses fährt. Auch kann das ÖKO-TEST Label mit einer vergrößerten Darstellung verlinkt werden, die durch das Anklicken des ÖKO-TEST Labels geöffnet wird.
5. Darf das ÖKO-TEST Label für ein baugleiches Produkt / für ein Produkt in einer anderen Farbe / für ein Produkt in einer anderen Verpackung verwendet werden?
Das ÖKO-TEST Label darf nur für testidentische Produkte genutzt werden.
Testidentisch ist ein Produkt nur dann, wenn es mit dem getesteten Produkt hinsichtlich der im Test untersuchten und bewerteten Produktmerkmale übereinstimmt.
Eine in den Ausführungsmerkmalen Zusammensetzung, Rezeptur oder Verarbeitung abweichende Variante des getesteten Produkts ist jedenfalls nicht als testidentisch anzusehen.
Oftmals wird etwa eine Veränderung der Farbe dazu führen, dass ein Produkt nicht mehr testidentisch ist, da Farbstoffe regelmäßig unterschiedliche Schadstoffbelastungen aufweisen, die sich auf das Testergebnis auswirken können. Ebenso kann die Umstellung der Verpackung eines Produkts zum Wegfall der Testidentität führen, da durch ein anderes Verpackungsmaterial oder eine andere Farbe ein veränderter Schadstoffeintrag in das Produkt erfolgen kann. Auch der Wegfall eines Inhaltsstoffs kann zu einem veränderten Testergebnis führen, wenn etwa hierdurch andere Inhaltsstoffe verstärkt eingesetzt werden.
Eine Dienstleistung ist testidentisch, wenn sie unter der im Test veröffentlichten Bezeichnung zu den gleichen Konditionen, insbesondere (Tarif-)Bezeichnung und Preis, angeboten wird.
Bei Nutzung des ÖKO-TEST Labels für ein nicht getestetes, aber testidentisches Produkt muss der Lizenznehmer auch das getestete Produkt nennen und darauf hinweisen, dass das ÖKO-TEST Label für ein lediglich testidentisches Produkt genutzt wird. Entsprechendes gilt für die Nutzung des ÖKO-TEST Labels für eine nicht getestete, aber testidentische Dienstleistung.
Die Verantwortung für die Testidentität in sämtlichen testrelevanten Merkmalen liegt ausschließlich bei dem Lizenznehmer.
Eine Überprüfung der Testidentität auf Anfrage der Hersteller durch die ÖKO-TEST AG findet nicht statt. Auch kann die ÖKO-TEST AG Fragen von Herstellern zur Testidentität eines überarbeiteten Produkts nicht beantworten.
Wir werden jedoch randomisiert und stichprobenhaft gelabelte Produkte nachtesten. Sollte bei einer solchen Nachtestung festgestellt werden, dass das Produkt nicht mehr testidentisch ist, ist die Nutzung des ÖKO-TEST Labels unverzüglich einzustellen. In diesem Fall wird nach dem Lizenzvertrag zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von € 6.000,00 fällig.
6. Wie kann ein Lizenznehmer überprüfen, ob ein Produkt als testidentisch, rezepturgleich oder baugleich anzusehen ist?
Als Grundlage für diese Entscheidung dient der durch die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG verschickte Herstellerbrief in Verbindung mit der Testveröffentlichung. Aus diesen ergibt sich das vollständige Untersuchungs- und Bewertungsprogramm des jeweiligen Tests.
Um die Testidentität eines überarbeiteten Produkts zu bestimmen, ist somit zu prüfen, ob die vorgenommenen Veränderungen zu abweichenden Ergebnissen des Produkts nach diesem Untersuchungs- und Bewertungsschema führen. Im Zweifelsfall sollte eine Absicherung durch die entsprechende Beauftragung eines Labors erfolgen.
Zu beachten ist dabei, dass nicht nur durch Änderungen des Produkts selbst, sondern auch durch eine Veränderung der Verpackung die Testidentität in Frage stehen kann. Dies kann etwa im Hinblick auf Schadstoffübergänge aus der Verpackung auf Lebensmittel der Fall sein. Mithin ist bei der Prüfung, ob ein überarbeitetes Produkt noch als testidentisch anzusehen ist, das Gesamtprodukt zu betrachten.
Hat ein Praxistest stattgefunden, kann etwa die Größe eines Produkts oder dessen Beschreibung Teil der Untersuchung und Bewertung gewesen sein, so dass diesbezügliche Veränderungen sich auf die Testidentität auswirken können.
7. Darf das ÖKO-TEST Label für ein Produkt verwendet werden, wenn sich ausschließlich die Verpackung geändert hat oder das Produkt in einer von der Testveröffentlichung abweichenden Verpackung angeboten wird?
Ein Produkt ist testidentisch, wenn es mit dem getesteten Produkt hinsichtlich der im Test untersuchten und bewerteten Produktmerkmale übereinstimmt (s. hierzu auch: „Darf das ÖKO-TEST Label für ein baugleiches Produkt / für ein Produkt in einer anderen Farbe/für ein Produkt in einer anderen Verpackung verwendet werden?“).
Bei der Nutzung des ÖKO-TEST Labels für ein von dem getesteten Produkt abweichendes Produkt ist daher sicherzustellen, dass keine Änderungen an dem Produkt vorgenommen wurden, die bei einem erneuten Test des Produkts abweichende Ergebnisse erwarten lassen würden.
Dies kann nicht nur durch Änderungen des Produkts selbst, sondern auch durch eine Veränderung der Verpackung der Fall sein. Diese Änderungen können relevant sein, da etwa auch die Überprüfung von Schadstoffübergängen aus der Verpackung auf das Produkt oder die Bewertung der Deklaration zum regelmäßigen Testprogramm gehören. Auch werden Verpackungen regelmäßig auf Schadstoffe überprüft, die sich nicht auf den Verpackungsinhalt auswirken, jedoch umweltschädliche Auswirkungen haben können.
Zur Überprüfung der Testidentität eines Produkts kann der durch die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG verschickte Herstellerbrief in Verbindung mit der Testveröffentlichung herangezogen werden. Aus diesen ergibt sich das vollständige Test- und Bewertungsprogramm des jeweiligen Produkts.
Anhaltspunkte für einen Wegfall der Testidentität durch eine Verpackungsänderung können regelmäßig darstellen:
- Materialveränderungen der Verpackung, z.B. Umstellung auf bio-basierte Folie, andere Kunststoffe, Nachfüllpackungen statt getesteter Verpackung;
- Veränderungen am Etikett oder der Papierbanderole wie etwa ein anderes Material oder zusätzliche bewertungsrelevante Auslobungen;
- Layoutänderungen, durch die ein Schadstoffeintrag stattfinden kann, z.B. Farben einer Papierverpackung, die ein Lebensmittel enthält.
- Testrelevante Auslobungen oder andere Gütezeichen haben sich verändert.
8. Kann mir die ÖKO-TEST AG bestätigen, dass ich das ÖKO-TEST Label für ein überarbeitetes Produkt verwenden darf?
Eine Auskunft darüber, ob das ÖKO-TEST Label für ein überarbeitetes Produkt genutzt werden darf, würde eine rechtliche Beratungsleistung darstellen. Eine solche können und dürfen wir nicht erbringen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass Sie von uns keine Bestätigung erhalten können, dass ein überarbeitetes Produkt als testidentisch anzusehen ist und nehmen Sie im Zweifelsfall eine rechtliche Beratung oder die Überprüfung durch ein Labor in Anspruch.
9. Bin ich als Hersteller eines Produkts/Anbieter einer Dienstleistung verantwortlich für die Nutzung des ÖKO-TEST Labels durch meine Vertriebspartner? Bin ich als Händler verpflichtet, die Lizenzbedingungen einzuhalten ?
Grundsätzlich ist jeder für seine Werbung selbst verantwortlich und muss daher überprüfen, ob eine gültige Lizenz zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels besteht und ob die Nutzung des ÖKO-TEST Labels in Einklang mit den Lizenzbedingungen erfolgt. Hierzu müssen sich Händler und andere Anbieter an die Hersteller der getesteten Produkte wenden.
Unser Lizenzvertrag sieht vor, dass der Hersteller oder Anbieter eines getesteten Produkts seinen Vertriebspartner eine Unterlizenz für das ÖKO-TEST Label einräumen kann. Wird eine solche Unterlizenz erteilt, muss sichergestellt werden, dass die Nutzung des ÖKO-TEST Labels in Einklang mit den Lizenzbedingungen erfolgt.
10. Darf ich das ÖKO-TEST Label für ein Produkt nutzen, das aus derselben Produktserie wie das getestete Produkt stammt, aber eine andere Größe/Farbe/etc. hat, wenn ich zugleich darauf hinweise, in welcher Variante das Produkt getestet wurde?
Eine solche Nutzung ist nach den Lizenzbedingungen für das ÖKO-TEST Label ausgeschlossen, sofern keine Testidentität der Produkte besteht. In diesem Fall kann die Nutzung des ÖKO-TEST Labels auch nicht unter dem Hinweis auf das getestete Produkt erfolgen (siehe dazu auch die Hinweise zu Punkt 5. oben).
11. Darf das Label weiter verwendet werden, wenn sich die Produktionsstätte geändert hat?
Entscheidend ist, dass das ÖKO-TEST Label nur für das testidentische Produkt genutzt wird (siehe dazu auch die Hinweise zu Punkt 5. oben). Für Gewährleistung der Testidentität ist der Lizenznehmer verantwortlich, auch etwa bei der Änderung der Produktionsstätte.
12. Darf das Label weiter verwendet werden, wenn weitere Auszeichnungen wie etwa Gütesiegel in das Produktdesign aufgenommen oder entfernt wurden?
Entscheidend ist, ob es sich bei den Auszeichnungen um testrelevante Auslobungen oder Gütezeichen handelt.
Bezieht sich das in dem ÖKO-TEST Label angegebene Testergebnis auf eine durch ein solches Zeichen nachgewiesene Eigenschaft des Produkts, beispielsweise eine Bio- oder FairTrade-Zertifizierung, so liegt nach der Entfernung des Zeichens keine Testidentität mehr vor. Das ÖKO-TEST Label darf in einem solchen Fall nicht weiter genutzt werden.
Werden Zeichen wie etwa andere Testsiegel, Prüf- oder Gütesiegel auf dem Produkt entfernt oder angebracht, die nicht in Zusammenhang mit Testbewertung durch ÖKO-TEST stehen, sehen wir dies nicht als Veränderung des Produkts an, sofern das Produkt ansonsten testidentisch ist (siehe dazu auch die Hinweise zu Punkt 5. oben). Das ÖKO-TEST Label kann also in einem solchen Fall weiter genutzt werden.
13. Darf das Label verwendet werden, wenn die Verpackung des Produkts im Rahmen einer POS Promotion verändert wurde?
Auch in diesem Fall darf das ÖKO-TEST Label nur dann verwendet werden, wenn es sich um ein testidentisches Produkt handelt (siehe dazu auch die Hinweise zu Punkt 5. oben). In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass die Verpackung eines Produkts durchaus regelmäßig Gegenstand des Testprogramms ist und die Umstellung derselben zum Wegfall der Testidentität führen kann, da durch ein anderes Verpackungsmaterial oder eine andere Farbe ein veränderter Schadstoffeintrag in das Produkt erfolgen kann.
14. Darf das ÖKO-TEST Label mit der Bezeichnung „Testsieger“ genutzt werden?
Die Lizenzbedingungen sehen keine Regelung zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels mit der Bezeichnung „Testsieger“ vor. Da ÖKO-TEST eine solche Beurteilung nicht ausspricht, ist eine Nutzung des Begriffs im ÖKO-TEST Label oder in engem Zusammenhang durch grafische Gestaltung ausgeschlossen.
Entsprechend der Lizenzbedingungen ist zudem insgesamt zu vermeiden, dass im Rahmen der Nutzung des ÖKO-TEST Labels gegenüber Verbrauchern der Eindruck von einer Überlegenheit des Produkts erweckt wird, der durch das Testergebnis nicht gerechtfertigt ist. Ein Beispiel hierfür ist etwa eine Alleinstellungswerbung, obgleich andere getestete Produkte ebenso gut abgeschnitten haben.
15. Kann das ÖKO-TEST Label auch für Testergebnisse genutzt werden, wenn einem Test nur ein Parameter zugrunde liegt?
Das Testergebnis kann auch für Testergebnisse aus sog. Ein-Parameter-Tests genutzt werden. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass bei Verbrauchern keine Fehlvorstellung auftreten kann, dass dieses Testergebnis sich ausschließlich auf den getesteten Parameter bezieht und nicht etwa ein umfassendes Gesamtergebnis für das Produkt darstellt. Insbesondere ist dies dadurch kenntlich zu machen, indem die Testbezeichnung in dem Label angegeben wird (vgl. auch Beispiele zur Labelgestaltung).
Frankfurt am Main, Februar 2024