ÖKO-TEST Lizenz FAQ

Stand: 24. September 2026

I. Das ÖKO-TEST Label

1. Wer ist ÖKO-TEST?

Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG ist Herausgeberin sämtlicher ÖKO-TEST Publikationen, insbesondere des ÖKO-TEST Magazins sowie weiterer Publikationen sowohl in Print- als auch in Digitalversionen. Seit über 40 Jahren ist dabei ihre Kernkompetenz die Veröffentlichung von Tests, die sich vorwiegend mit den Themen Gesundheit und Verbraucherschutz befassen. Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG arbeitet redaktionell unabhängig und richtet ihre Tests nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Verbraucherschutzes aus. Ausführliche Informationen zu ihrer Arbeitsweise finden Sie unter oekotest.de/wir-ueber-uns.

Infolge der anerkannten Kompetenz der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG auf dem Gebiet der Untersuchung von Waren und Dienstleistungen auf deren Schadstofffreiheit, Gesundheitsverträglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Verbraucherfreundlichkeit haben insbesondere ihre als Gesamturteil vergebenen Bewertungen erhebliche Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Öffentlichkeit.

Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG ist Inhaberin verschiedener bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie international registrierter Marken, insbesondere der als ÖKO-TEST Label bekannten Wort-/Bildmarke.

Die ÖKO-TEST AG verwaltet als Muttergesellschaft den vertrieblichen Teil des Verlags, also die Abteilungen Anzeigenvertrieb sowie Lizenzverwaltung und -vertrieb.

2. Was ist das ÖKO-TEST Label?

Das ÖKO-TEST Label stellt innerhalb einer Vielzahl von Gütesiegeln, Zertifikaten und sonstigen Zeichen zu Verbraucherinformationen eine Besonderheit, nämlich ein Testhinweissiegel, dar. Es teilt also den Verbraucherinnen und Verbrauchern mit, dass ein Test stattgefunden hat und das beworbene Produkt bei diesem das im Testsiegel genannte Testergebnis erzielt hat. Über die im ÖKO-TEST Label angegebene Fundstelle können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über den Inhalt des zugrunde liegenden Tests sowie die Einordnung des gelabelten Produkts im Verhältnis zu den übrigen getesteten Produkten informieren und somit eine Grundlage für eine informierte Kaufentscheidung erhalten.

Angesichts der Vielzahl der unterschiedlichen Testgegenstände und -durchführungen lässt sich aus Testsiegeln keine für jeden Fall ihrer Nutzung allgemein gültige Aussage zu einzelnen Aspekten wie etwa Schadstofffreiheit, Nachhaltigkeit oder Gebrauchstauglichkeit, ableiten. Maßgeblich für das Testergebnis ist vielmehr der Inhalt der zugrundeliegenden Testveröffentlichung mit ihrer jeweiligen Testfrage und -bewertung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass das ÖKO-TEST Label als sogenannte Testhinweiswerbung stets auf einer journalistischen Bewertung des Produkts beruht, die sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen statt an gleichbleibenden Standards wie etwa gesetzlichen Normen orientiert.

Das ÖKO-TEST Label ist Teil der Markenfamilie ÖKO-TEST, deren Inhaberin die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG ist.

Die ÖKO-TEST AG ist exklusive Lizenznehmerin der Marke ÖKO-TEST Label und berechtigt, Herstellern getesteter Produkte bzw. Anbietern getesteter Dienstleistungen diese Marke im Wege der Unterlizensierung zur Verfügung zu stellen.

3. Wie darf das ÖKO-TEST Label genutzt werden?

Der Vertrieb des ÖKO-TEST Labels erfolgt ausschließlich durch die ÖKO-TEST AG. Durch einen entsprechenden Lizenzvertrag mit der ÖKO-TEST GmbH & Co. KG ist die ÖKO-TEST AG exklusive Lizenznehmerin des ÖKO-TEST Labels und als solche berechtigt, Unterlizenzen an die Hersteller und Anbieter getesteter Produkte zu vergeben.

Das bedeutet: Hersteller und Anbieter, die mit dem Label für ihre getesteten Produkte werben wollen, können und müssen mit der ÖKO-TEST AG einen entsprechenden Lizenzvertrag schließen. Grundlage für diese Nutzung des ÖKO-TEST Labels können dabei ausschließlich die Testergebnisse der die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG sein, auf deren Testveröffentlichung im ÖKO-TEST Label zwingend hingewiesen werden muss, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine umfassende Information zu diese zu ermöglichen..

Anfragen und Anmerkungen zum ÖKO-TEST Label richten Sie bitte ausschließlich an die ÖKO-TEST AG unter der Mailadresse [email protected].

4. Ist das ÖKO-TEST Label ein Nachhaltigkeitssiegel im Sinne der EmpCo-Richtlinie und erfüllt es deren Anforderungen?

Mit den seit dem 27. September 2026 geltenden wettbewerbsrechtlichen Neuregelungen wurde die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen) in das deutsche Wettbewerbsrecht umgesetzt.

Diese Neuregelungen sehen u.a. vor, dass Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern strengeren wettbewerbsrechtlichen Vorgaben unterliegt. Insbesondere ist die Nutzung von Nachhaltigkeitssiegeln nur noch dann erlaubt, wenn diese entweder von staatlichen Stellen vergeben werden oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen.

Als Testsiegel und bekannte Marke fällt das ÖKO-TEST Label nicht pauschal unter die Regelungen der EmpCo-Richtlinie. Dies hat auch der deutsche Gesetzgeber so gesehen und sich in einem Beschluss vom 19. Dezember 2025 im Bundestag um eine entsprechende Klarstellung für Testsiegel bemüht. Eine abschließende Klarstellung durch die Europäische Union ist bis dato nicht erfolgt.

Vor diesem Hintergrund sowie auf Basis der Anforderungen und Anfragen unserer Lizenznehmer, wird die Vergabe der ÖKO-TEST Lizenzierungen ab Ende September 2026 durch einen unabhängigen Dritten, die DEKRA Assurance Services GmbH, geprüft. Sämtliche Lizenzierungen des ÖKO-TEST Labels werden also fortan automatisch einen EmpCo-konformen Verifizierungsprozess der Dekra durchlaufen.

Da die Testarbeit der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG bereits strengen presserechtlichen Anforderungen unterworfen ist und die ÖKO-TEST AG als Lizenzgeberin des ÖKO-TEST Labels schon aus markenrechtlichen Gründen eine systematisierte Marken- und Überwachungspraxis betreibt, ist es ohne Veränderungen der Test- wie auch der Lizenzpraxis möglich, die Anforderungen, die nach den neuen Regelungen an Nachhaltigkeitssiegel und die dahinterstehende Zertifizierungssysteme gestellt werden, abzubilden.

Da den Lizenznehmer die Prüfung der Konformität des ÖKO-TEST Labels mit den neuen wettbewerbsrechtlichen Anforderungen obliegt, haben wir sämtliche Information hierzu zusammengefasst: oekotest-ag.de/zertifizierungssystem

Bitte beachten Sie, dass weder die ÖKO-TEST AG noch die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG eine rechtliche Beratung zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels und/oder Produktentwicklung und -gestaltung anbieten können.

II. Fragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum ÖKO-TEST Label

1. Welche Aussage trifft das ÖKO-TEST Label zu einem Produkt?

Bei dem ÖKO-TEST Label handelt es sich um ein Testhinweissiegel. Es informiert also darüber, dass zu einem Produkt ein Testergebnis von ÖKO-TEST vorliegt.

Die konkrete Aussage, die das ÖKO-TEST Label zu dem jeweiligen Produkt trifft, hängt immer von der zugrundeliegenden Testveröffentlichung ab. Tests von ÖKO-TEST können eine Vielzahl unterschiedlicher Testthemen und Testfragen haben, daher trifft das ÖKO-TEST Label keine pauschale Aussage etwa zu Qualität, Nachhaltigkeit oder gesundheitsbezogenen Aspekten eines Produkts. Das Testergebnis beruht in seiner Aussage vielmehr auf der zugrundeliegenden Testveröffentlichungen mit ihrer jeweiligen Testfrage und -bewertung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass sie mit der Testhinweiswerbung des ÖKO-TEST Labels immer eine journalistische Bewertung eines Produkts angezeigt bekommen, die sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen statt an gleichbleibenden oder schwerfälligen Standards wie etwa gesetzlichen Normen oder Industriestandards orientiert.

2. Warum ist die Angabe einer Fundstelle im ÖKO-TEST Label notwendig?

Bei dem ÖKO-TEST Label handelt es sich nicht um ein allgemeines Gütezeichen, das ÖKO-TEST für einzelne Produkte vergibt, sondern um eine bekannte Marke, die Hersteller und Anbieter nutzen können, um Verbraucherinnen und Verbraucher über ein Testergebnis zu informieren, das ihr Produkt erzielt hat. Um dieses Testergebnis einzuordnen, ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidend, in der jeweiligen Testveröffentlichung nachlesen zu können, welche Testparameter untersucht und wie diese bewertet wurden. Denn nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, welche Aussage das angegebene Testergebnis zu einem Produkt trifft. Damit die schnelle Auffindbarkeit der Testveröffentlichung gewährleistet ist, muss deshalb im ÖKO-TEST Label immer die konkrete Testveröffentlichung als Fundstelle angegeben werden. Unter dem Test- und Lizenzcheck von ÖKO-TEST kann die einem Testergebnis zugrundeliegende Testveröffentlichung unter Angabe des Produktnamens oder der Lizenznummer einfach und schnell aufgefunden werden (siehe dazu unter 3.).

3. Wie kann ich überprüfen, welche Aussage ein Testergebnis trifft und ob das ÖKO-TEST Label zu recht genutzt wird?

Unter lizenzcheck.oekotest-ag.de  kann unter Angabe eines Produktnamens oder der im ÖKO-TEST Label angegebenen Lizenznummer abgefragt werden, auf welche Testveröffentlichung sich das Testergebnis bezieht und ob die Lizenz für die Nutzung des ÖKO-TEST Labels noch aktuell ist. Auch führt das Ergebnis der Abfrage bei gültigen Lizenzen auf einfachem Weg zu der jeweiligen Testveröffentlichung, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich umfassend zu dem angegebenen Testergebnis informieren können.

4. Kann ich mich auf das Label verlassen?

Das ÖKO-TEST Label findet sich auf einer Vielzahl von Produkten. Große wie kleine Hersteller, Supermärkte und Discounter nutzen das Label als Möglichkeit, Verbraucherinnen und Verbraucherüber das von ihrem Produkt erzielte Testergebnis zu informieren. Dabei wird den Herstellern und Anbietern das ÖKO-TEST Label von ÖKO-TEST als Marke zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt.

Natürlich überwachen wir die Einhaltung der Lizenzbedingungen zum ÖKO-TEST Label, um sicherzustellen, dass Verbraucher unter dem ÖKO-TEST Label richtig informiert werden (s. dazu auch die Frage „Überwacht die ÖKO-TEST AG die Nutzung des ÖKO-TEST Labels?).

Sollten Ihnen dennoch einmal ein Fall der fehlerhaften Labelnutzung auffallen, gehen wir entsprechenden Hinweisen selbstverständlich nach. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Mailadresse [email protected].

5. Warum muss für das ÖKO-TEST Label ein Lizenzvertrag abgeschlossen werden?

Die Lizenzierung des ÖKO-TEST Labels soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unter dem ÖKO-TEST Label tatsächlich nur richtige und aktuelle Testergebnisse unter Angabe der Fundstelle der zugrundeliegenden Testveröffentlichung mitgeteilt werden, denn nur so kann das ÖKO-TEST Label eine verlässliche Orientierungs- und Einkaufshilfe darstellen.

In der Vergangenheit mussten wir leider feststellen, dass Hersteller und Händler das ÖKO-TEST Label auch für Produkte nutzten, die nicht testidentisch sind oder deren Testergebnis schon seit Jahren nicht mehr dem aktuellen Teststandard der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG entspricht.

Durch den Abschluss eines Lizenzvertrags ist es uns möglich, Vertragsbedingungen für die Nutzung des ÖKO-TEST Labels aufzustellen, die eine Nutzung des ÖKO-TEST Labels unterbinden, die nicht im Einklang mit den tatsächlichen Testergebnissen und Testveröffentlichungen sowie den von uns verfolgten Zielen der Verbraucherinformation in Einklang steht.

6. Überwacht ÖKO-TEST die Nutzung des ÖKO-TEST Labels?

Die ÖKO-TEST AG überwacht den Markt systematisch im Hinblick auf Nutzungen des ÖKO TEST Labels, die nicht den Lizenzbedingungen entsprechen. Hierzu zählen insbesondere die Nutzung des ÖKO-TEST Labels für nicht testidentische Produkte, ohne gültigen Lizenzvertrag oder in einer Gestaltung, die nicht den Lizenzbedingungen entspricht.

Der Lizenzvertrag sieht insbesondere vor, dass das ÖKO-TEST Label nur für testidentische Produkte und nur entsprechend der Lizenzbedingungen genutzt werden darf. Abgesichert sind die Lizenzbedingungen dabei durch eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens einer Lizenzgebühr.

Sämtliche Lizenzen werden von der ÖKO-TEST AG nach folgendem Schema auf ihre Testidentität überwacht:

  • Die im Markt befindlichen ÖKO-TEST Label werden während der regulären zweijährigen Lizenzlaufzeit mindestens einmalig auf ihre Testidentität überprüft. Bei einer Verlängerung des Lizenzvertrags um ein Jahr erfolgen zwei Überprüfungen der Testidentität.
  • Dabei wird ein Teil der Produkte entsprechend dem vollen Testprogramm des ursprünglichen Tests untersucht, die weiteren Produkte durch eine Inaugenscheinnahme. Die Entscheidung, welche Überprüfung stattfindet, erfolgt risikobasiert.
  • Bei der Inaugenscheinnahme werden die Produkte auf äußerlich ersichtliche Abweichungen von der Testidentität überprüft, dazu gehört ein Abgleich der Zutaten- bzw. INCI-Liste, der Auslobungen und Produktinformationen sowie der Verpackung und des Verpackungsdesigns.
  • Die Lizenznehmer werden über das Ergebnis der Überwachungsuntersuchung informiert. Führt die Überwachungsuntersuchung zu einem von der Testidentität abweichenden Ergebnis, erhalten die Lizenznehmer Gelegenheit zur Stellungnahme. Widerspricht ein Lizenznehmer den mitgeteilten Untersuchungsergebnissen, kann dies nur dann berücksichtigt werden, wenn der Lizenznehmer innerhalb einer von der ÖKO-TEST AG gesetzten Frist, zu dem untersuchten Produkt tragfähige Unterlagen vorlegt, die seine Auffassung stützen. Bei Laboruntersuchungen müssen dafür Prüfberichte vorgelegt werden, die folgende Anforderungen erfüllen:
    • Die Prüfberichte müssen sich auf ein Produkt beziehen, dessen Charge mit der Charge des Produkts in der Überwachungsuntersuchung übereinstimmt;
    • Die Untersuchung muss durch ein für die Untersuchung akkreditiertes Labor durchgeführt worden sein;
    • Der Untersuchung muss eine mit der Überwachungsuntersuchung vergleichbare Untersuchungsmethode zugrunde liegen.
    • Die Bestimmungsgrenze der gewählten Methode muss so gewählt werden, dass die in der Überwachungsuntersuchung angegebenen Befunde jedenfalls abgedeckt werden.
  • Die Feststellung der nicht vorhandenen Testidentität gilt als nachgewiesen, wenn der Lizenznehmer nicht innerhalb der Stellungnahmefrist substantiierte Nachweise zur Testidentität vorlegt.
  • Mit der Feststellung des Wegfalls der Testidentität endet die Gestattung zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels. Die Möglichkeit einer weiteren Nachprüfung wird auch nach einer Produktüberarbeitung nicht eingeräumt.

Daneben überwacht die ÖKO-TEST AG die Gültigkeit der im Markt befindlichen Lizenzen des ÖKO-TEST Labels im Hinblick auf ihre Vertragslaufzeit.

Neben der regulären Überwachungspraxis haben Verbraucherinnen und Verbraucher über den Test- und Lizenzcheck die Möglichkeit, die Gültigkeit einer Lizenz unter lizenzcheck.oekotest-ag.de  zu prüfen und dies bei negativem Ergebnis der ÖKO-TEST AG zu melden.

Sollten Abweichungen von der Testidentität, eine Überschreitung der Lizenzlaufzeit oder sonstige Verstöße gegen die Lizenzbedingungen festgestellt werden, werden die Lizenznehmer aufgefordert, die Nutzung des ÖKO-TEST Labels unverzüglich einzustellen.

Im ersten Schritt werden die Lizenznehmer dabei von der Lizenzabteilung angeschrieben und zur Unterlassung sowie zur Zahlung der verwirkten Vertragsstrafe aufgefordert. Sofern dieser Prozess ergebnislos verläuft, erfolgt eine Abmahnung durch die Rechtsvertretung der ÖKO-TEST AG. Sollte auch die Abmahnung fruchtlos verlaufen, entscheidet die ÖKO-TEST AG über die gerichtliche Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs.

III. Lizenzvertrag

1. Was muss ich tun, wenn ich das ÖKO-TEST Label nutzen möchte?

Die Nutzung des ÖKO-TEST Labels ist nur nach Abschluss eines Lizenzvertrags möglich: Label anfragen.

2. Wer kann einen Lizenzvertrag für das ÖKO-TEST Label abschließen?

Ein Lizenzvertrag kann nur von dem Hersteller bzw. dem Anbieter des getesteten Produkts oder der getesteten Dienstleistung abgeschlossen werden.

Mit einer entsprechenden Vollmacht kann der Hersteller/Anbieter den Vorgang natürlich einem Beauftragten, bspw. einer Werbeagentur, übertragen.

Händlern und anderen Vertriebspartnern kann von dem Hersteller/Anbieter eine Unterlizenz zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels erteilt werden. Für diese gelten natürlich ebenfalls die Lizenzbedingungen. Es liegt dabei in der Verantwortung des Herstellers/Anbieters, seinen Vertriebspartnern diese Lizenzbedingungen zur Kenntnis zu bringen und ihre Einhaltung zu überprüfen.

Privatpersonen können keinen Lizenzvertrag für das ÖKO-TEST Label abschließen.

3. Ab wann darf das ÖKO-TEST Label genutzt werden ?

Das ÖKO-TEST Label darf genutzt werden, sobald die Third-Party-Verifizierung der DEKRA Assurance Services GmbH vorliegt, der Vertrag von der ÖKO-TEST AG unterzeichnet wurde und die Lizenzgebühr von dem Lizenznehmer gezahlt wurde.

Unabhängig von dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Lizenzvertrags beträgt die reguläre Nutzungsdauer des ÖKO-TEST Labels höchstens zwei Jahre ab Erstveröffentlichung des Testergebnisses und kann sich daher aufgrund des Zeitpunkts des Vertragsschlusses in der Summe verkürzen. Eine Verlängerung der regulären Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr ist in manchen Fällen möglich. Hierzu ist ein Antrag auf Verlängerung der Lizenzlaufzeit notwendig. Die maximale Nutzungsdauer endet aber jedenfalls 3 Jahre nach Erstveröffentlichung des Testergebnisses.

4. Ich habe für andere getestete Produkte bereits einen Lizenzvertrag abgeschlossen. Muss ich dennoch einen neuen Lizenzvertrag abschließen?

Ja, für jedes Produkt muss ein eigener Lizenzvertrag abgeschlossen werden.

5. Kann ich auch mit dem ÖKO-TEST Label werben, wenn mein Produkt lediglich in einem Magazinbeitrag erwähnt wurde?

Nein, das ÖKO-TEST Label darf nur für Testergebnisse genutzt werden.

6. Muss ich sofort nach der Testveröffentlichung einen Lizenzvertrag beantragen?

Die reguläre Nutzungsdauer des ÖKO-TEST Labels beträgt zwei Jahre ab Erstveröffentlichung des Testergebnisses. Daher können Sie innerhalb dieses Zeitraums zwar jederzeit das ÖKO-TEST Label erwerben, die Nutzungsdauer verkürzt sich dann jedoch entsprechend. Auch wenn eine Verlängerung der Lizenzlaufzeit in manchen Fällen möglich ist, endet die Nutzungsdauer jedenfalls 3 Jahre nach Erstveröffentlichung des Testergebnisses.

7. Wird mir das ÖKO-TEST Label von der ÖKO-TEST AG zur Verfügung gestellt?

Nach Abschluss des Lizenzvertrages und Zahlung der Lizenzgebühr werden wir Ihnen unverzüglich ein „leeres“ ÖKO-TEST Label in verschiedenen Dateiformaten übersenden. In dieses tragen Sie entsprechend der Lizenzbedingungen die notwendigen Angaben zu dem getesteten Produkt, dem Testergebnis sowie der Fundstelle des Testergebnisses ein. Das ÖKO-TEST Label kann dann sofort verwendet werden.

In dieses sind dann eigenverantwortlich die entsprechend der Lizenzbedingungen notwendigen Angaben zu dem getesteten Produkt einzutragen.

8. Darf mit dem ÖKO-TEST Label auch im Ausland geworben werden?

Grundsätzlich ist die Nutzung des ÖKO-TEST Labels nur in der Bundesrepublik Deutschland gestattet. Mithin ist die Nutzung des ÖKO-TEST Labels in Werbung oder Medien, nur dann zulässig, wenn diese sich an den deutschen Markt richtet.

Aufgrund des grenzüberschreitenden Verkehrs von Waren dulden wir jedoch die Nutzung des ÖKO-TEST Labels auf Produkten, die im Ausland vertrieben werden, sofern das ÖKO-TEST Label fest mit deren Verpackung verbunden ist (etwa durch Aufdruck).

9. Kann mir die ÖKO-TEST AG bestätigen, dass ich das ÖKO-TEST Label richtig verwende?

Eine Auskunft darüber, wie das ÖKO-TEST Label genutzt werden darf oder wie das ÖKO-TEST Label auszufüllen ist, würde eine rechtliche Beratungsleistung darstellen. Eine solche können und dürfen wir nicht erbringen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir keine Überprüfung der von Ihnen beabsichtigten Nutzung und Gestaltung des ÖKO-TEST Labels vornehmen können und nehmen Sie im Zweifelsfall eine rechtliche Beratung in Anspruch.

IV. Lizenzkosten

1. Was kostet das ÖKO-TEST Label?

Die Lizenzgebühr des ÖKO-TEST Labels ist abhängig von dem gewählten Preismodell: Eco, Eco Premium oder Eco Starter.

Wir haben uns für ein gestaffeltes Lizenzmodell entschieden, um allen Herstellern und Anbietern die Möglichkeit zu bieten, das ÖKO-TEST Label für ihr erzieltes Testergebnis nutzen zu können.

In den Lizenzgebühren sind für Lizenzierungen ab dem 24. September 2026 die Kosten für die Third-Party-Verifizierung der DEKRA Assurance Services GmbH bereits enthalten.

2. Wie weise ich nach, dass ich berechtigt bin, den ermäßigten Lizenzpreis nach dem Modell Eco-Starter in Anspruch zu nehmen?

Bei Start-Ups ist über einen Handelsregisterauszug zu belegen, dass ihre Gründung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.

Bei kleinen Unternehmen ist eine Bestätigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu erbringen, die belegt, dass folgenden Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind:

  • der Jahresumsatz des Vorjahres liegt unter 10 Mio. Euro,
  • die Mitarbeiterzahl liegt unter 50 Mitarbeitern,
  • es handelt sich bei dem Unternehmen nicht um Konzerntochter,
  • das Unternehmen verfügt nicht über ein übergreifendes Filialnetz.

V. Laufzeit der Lizenz

1. Wie lange ist ein ÖKO-TEST Label gültig?

Die Nutzungsdauer für das ÖKO-TEST Label beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab der Erstveröffentlichung des Tests, sofern nicht einer der u.g. genannten Fälle zu einer Verkürzung führt.

Die Nutzungsdauer kann sich verkürzen, wenn die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG einen neuen Test zu der Produktgruppe veröffentlicht, zu der das getestete Produkt zählt, und zwar unabhängig davon, ob das Produkt in dem neuen Test untersucht wurde. Ein neuer Test zu einer Produktgruppe liegt vor, wenn diesem aktualisierte Testkriterien zugrunde liegen. Das kann etwa der Fall sein, wenn neue Erkenntnisse über bestimmte Stoffe vorliegen oder die Laborpraxis neuere oder bessere Untersuchungsmethoden ermöglicht. Auch überarbeitet die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG ihre Bewertungen regelmäßig. Daher können nach einem solchen aktualisierten Test die Testergebnisse der vorhergehenden Tests keine Gültigkeit mehr beanspruchen, sie entsprechen nicht mehr den aktuellen Testanforderungen an die Produktgruppe. Sollte jedoch das Produkt auch im neuen Test untersucht worden sein und das Testergebnis für das ursprünglich getestete Produkt mit dem neuen Ergebnis übereinstimmen, wird die weitere Verwendung des ÖKO-TEST Labels bis zum Ablauf des ursprünglichen Lizenzzeitraums geduldet.

2. In einem Test wurde die Produkt-/Dienstleistungsgruppe, zu der mein getestetes Produkt/meine getestete Dienstleistung gehört, erneut getestet, mein Produkt wurde allerdings nicht berücksichtigt. Darf ich das ÖKO-TEST Label weiterhin nutzen, wenn die Lizenzdauer von zwei Jahren noch nicht vorbei ist?

Das ÖKO-TEST Label darf weitergenutzt werden, wenn das in ihm angegebene Testergebnis noch aktuell, also nicht durch den neu veröffentlichten Test überholt ist. Als überholt ist ein Testergebnis dann anzusehen, wenn ein neuer Test derselben Produktgruppe veröffentlicht wurde, dem aktualisierte Testparameter zugrunde liegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Testfrage, die Testkriterien oder auch die Bewertung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder labortechnischer Möglichkeiten geändert wurden. Ein Beispiel hierfür sind neue wissenschaftliche Bewertungen über die Gesundheitsschädlichkeit eines Stoffes, der bisher als sicher angesehen wurde oder die Möglichkeit, die Bewertung eines Stoffs, dessen Nachweis im Labor bisher nicht oder nicht so exakt möglich war, nunmehr in einen Test einfließen zu lassen.

Die ÖKO-TEST Publikationen haben sich zur Aufgabe gestellt, frühzeitig auf die Gefahr oder Bedenklichkeit von Stoffen hinzuweisen. Es ist unerlässlich, dass solche Einschätzungen einem ständigen Wandel unterliegen, insbesondere, da die wissenschaftliche Erforschung vieler Stoffe noch nicht abgeschlossen ist. Auch verändert sich derzeit die Labortechnik mit hoher Geschwindigkeit, so dass der sichere Nachweis von Stoffen, die vor einigen Jahren noch nicht stattfinden konnte, heute möglich wird.

Unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Verbraucherschutzes sind ist die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG bemüht, ihre Tests an dem aktuellen Standard auszurichten. Hierdurch kann es passieren, dass ein Test und damit auch dessen Ergebnisse schneller überholt sind, als dies voraussehbar ist.

Das ÖKO-TEST Label kann nicht mit einem Testergebnis genutzt werden, das nicht mehr dem aktuellen Standard entspricht.

Ob bei einem Test neue Kriterien angewandt wurden und es sich somit um einen aktualisierten Test im Sinne der Lizenzbedingungen handelt, können Sie der Rubrik „So haben wir getestet“ und der Testlegende der Testveröffentlichung entnehmen. Sofern es sich um einen aktualisierten Test handelt, enthält die Testlegende einen entsprechenden Hinweis.

3. Darf das ÖKO-TEST Label nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiterverwendet werden oder muss ein Rückruf der Produkte erfolgen, die mit dem ÖKO-TEST Label gekennzeichnet sind?

Die Gestattung zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels endet grundsätzlich mit dem Ende der Vertragslaufzeit.

Die Nutzung des ÖKO-TEST Labels in der Werbung, etwa im Handel sowie in Prospekten oder Flyern, und insbesondere in (Online-)Medien ist daher nach Ablauf des Vertrags unverzüglich einzustellen. Entsprechende Werbematerialien sind aus dem Verkehr zu ziehen.

Sollten sich zu diesem Zeitpunkt während der Vertragszeit hergestellte und in Verkehr gebrachte Produkte, mit deren Verpackung das ÖKO-TEST Label etwa durch Aufdruck fest verbunden ist, bereits im Handel befinden, so dürfen diese abverkauft werden. Für Dienstleistungen ist eine Nutzung des ÖKO-TEST Labels nach Ablauf des Lizenzvertrags ausgeschlossen.

4. Kann die Vertragslaufzeit der Labellizenz verlängert werden?

Für gewisse Tests ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit der Labellizenz um ein Jahr möglich, sofern bereits ein Vertrag mit einer regelmäßigen Vertragslaufzeit von zwei Jahren besteht.

Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit von Verträgen mit einer regelmäßigen Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist damit ausgeschlossen.

Die gesamte Vertragslaufzeit darf jedoch einen Zeitraum von drei Jahren nach Erstveröffentlichung des Testergebnisses, mit dem das ÖKO-TEST Label genutzt wird, nicht übersteigen.

Eine Verlängerung muss unter Verwendung des entsprechenden Formulars beantragt werden. Der Antrag kann frühestens 18 Monate nach Erstveröffentlichung des Testergebnisses gestellt werden.

Wir werden sodann prüfen, ob eine Verlängerung der Labellizenz möglich ist. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt im Ermessen der ÖKO-TEST AG und bedarf auch im Fall der Ablehnung keiner Begründung. Ein Anspruch auf Annahme des Antrags besteht nicht.

Die Lizenzgebühr für die einjährige Verlängerung der Labellizenz entspricht der hälftigen Lizenzgebühr der zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Lizenzgebühr.

Die Verlängerung der Labellizenz ist nur für ein Produkt / eine Dienstleistung möglich, das / die noch immer testidentisch (siehe dazu noch unten VI.6.) ist. Der Nutzer bestätigt mit seinem Antrag, dass dies der Fall ist.

VI. Nutzung des ÖKO-TEST Labels

1. Kann ich das ÖKO-TEST Label umgestalten?

Nein, das ÖKO-TEST Label kann grundsätzlich nur entsprechend der Ihnen von uns übermittelten Dateiformate verwendet werden.

Dies gilt insbesondere für die nachfolgende Farbgestaltung:

Sollte im Einzelfall eine farbige Darstellung des Labels aus technischen Gründen nicht möglich sein, ist die im Label verwendete Farbe Rot durch Schwarz zu ersetzen.

Möglich ist ferner, eine proportionale Verkleinerung oder Vergrößerung des ÖKO-TEST Labels entsprechend der beabsichtigten Verwendung vorzunehmen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Lizenzbedingungen.





2. Gibt die ÖKO-TEST AG die Angaben vor, die in das ÖKO-TEST Label einzutragen sind?

Als Lizenznehmer sind Sie für die Gestaltung des ÖKO-TEST Labels und insbesondere die einzufügenden Angaben im Rahmen der Lizenzbedingungen selbst verantwortlich.

Zwingend ist jedoch die Angabe, dass es sich um ein Testergebnis handelt sowie der Fundstelle und Lizenznummer, damit Verbraucherinnen und Verbrauchern sich einfach und schnell über das Testergebnis und die zugrundeliegende Testveröffentlichung ausführlich zu informieren.

Als Orientierung können jedoch die nachfolgenden Befüllungsbeispiele dienen:

 

Beispiele für baugleiche/rezepturgleiche Produkte:

Die Schriftgestaltung obliegt dem Lizenznehmer. Dabei ist es nicht erforderlich, eine bestimmte Schriftart zu wählen, entscheidend ist die gute Lesbarkeit der Angaben.

3. Warum muss im ÖKO-TEST Label eine Lizenznummer angegeben werden?

Die Lizenznummer ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die dem im ÖKO-TEST Label angegebenen Testergebnis zugrundeliegende Testveröffentlichung einfach und schnell aufzufinden und festzustellen, ob ein aktueller Lizenzvertrag für das ÖKO-TEST Label vorliegt. Eine entsprechende Abfrage ist über den ÖKO-TEST Test- und Lizenzcheck unter lizenzcheck.oekotest-ag.de möglich. 

4. Können oder müssen Zwischenergebnisse aus dem Test auch in dem ÖKO-TEST Label angegeben werden?

Zwischenergebnisse können im ÖKO-TEST Label angegeben werden, allerdings müssen in diesem Fall sämtliche Zwischenergebnisse des Produkts und immer auch das Gesamtergebnis im ÖKO-TEST Label mitgeteilt werden.

5. Wie ist das ÖKO-TEST Label auf einer Internetseite oder einem Online-Shop darzustellen?

Die Nutzung des ÖKO-TEST Labels auf einer Internetseite muss immer so erfolgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sämtliche Angaben gut lesen können. Das ÖKO-TEST Label darf ausschließlich in Zusammenhang mit dem getesteten Produkt/der getesteten Dienstleistung genutzt werden. Eine isolierte Nutzung, etwa in Form einer Übersicht „Auszeichnungen“ o.ä., ist nicht gestattet.

6. Darf das ÖKO-TEST Label für ein baugleiches Produkt / für ein Produkt in einer anderen Farbe / für ein Produkt in einer anderen Verpackung verwendet werden?

Das ÖKO-TEST Label darf nur für testidentische Produkte genutzt werden.

Testidentisch ist ein Produkt nur dann, wenn es mit dem getesteten Produkt hinsichtlich der im Test untersuchten und bewerteten Produktmerkmale übereinstimmt.

Eine in den Ausführungsmerkmalen Zusammensetzung, Rezeptur oder Verarbeitung abweichende Variante des getesteten Produkts ist jedenfalls nicht als testidentisch anzusehen.

Oftmals wird etwa eine Veränderung der Farbgestaltung des Produkts oder seiner Verpackung dazu führen, dass ein Produkt nicht mehr testidentisch ist, da Farbstoffe regelmäßig unterschiedliche Schadstoffbelastungen aufweisen, die sich auf das Testergebnis auswirken können. Ebenso kann die Umstellung der Verpackung eines Produkts zum Wegfall der Testidentität führen, da durch ein anderes Verpackungsmaterial oder eine andere Farbe ein veränderter Schadstoffeintrag in das Produkt erfolgen kann. Auch der Wegfall eines Inhaltsstoffs kann zu einem veränderten Testergebnis führen, wenn etwa hierdurch andere Inhaltsstoffe verstärkt eingesetzt werden. Eine Dienstleistung ist testidentisch, wenn sie unter der im Test veröffentlichten Bezeichnung zu den gleichen Konditionen, insbesondere (Tarif-) Bezeichnung und Preis, angeboten wird.

Bei Nutzung des ÖKO-TEST Labels für ein nicht getestetes, aber testidentisches Produkt muss der Lizenznehmer auch das getestete Produkt nennen und darauf hinweisen, dass das ÖKO-TEST Label für ein lediglich testidentisches Produkt genutzt wird. Bei einer Produktveränderung nicht testrelevanter Merkmale sollte die textliche Befüllung des Labels daher so gewählt werden, dass die Veränderung für Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar dokumentiert wird. Dabei muss erkennbar sein, was ursprünglich getestet wurde und was sich verändert hat, etwa durch einen Hinweis wie „neues Layout“ oder „baugleich mit“. Entsprechendes gilt für die Nutzung des ÖKO-TEST Labels für eine nicht getestete, aber testidentische Dienstleistung.

Die Verantwortung für die Testidentität in sämtlichen testrelevanten Merkmalen liegt ausschließlich bei dem Lizenznehmer.

Eine Überprüfung der Testidentität auf Anfrage der Hersteller durch die ÖKO-TEST AG findet nicht statt. Auch kann ÖKO-TEST Fragen von Herstellern zur Testidentität eines überarbeiteten Produkts nicht beantworten.

Wir werden jedoch randomisiert und stichprobenhaft gelabelte Produkte nachtesten. Sollte bei einer solchen Nachtestung festgestellt werden, dass das Produkt nicht mehr testidentisch ist, ist die Nutzung des ÖKO-TEST Labels unverzüglich einzustellen. In diesem Fall wird nach dem Lizenzvertrag zudem eine Vertragsstrafe fällig.

7. Wie kann ein Lizenznehmer überprüfen, ob ein Produkt als testidentisch, rezepturgleich oder baugleich anzusehen ist?

Als Grundlage für diese Entscheidung dient das durch die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG verschickte Datenblatt zu dem konkreten Produkt in Verbindung mit der Testveröffentlichung. Aus diesen ergibt sich das vollständige Untersuchungs- und Bewertungsprogramm des jeweiligen Tests.

Um die Testidentität eines überarbeiteten Produkts zu bestimmen, ist somit zu prüfen, ob die vorgenommenen Veränderungen Merkmale des Produkts betreffen, die Gegenstand der Untersuchung und Bewertung waren.

Zu beachten ist dabei, dass nicht nur durch Änderungen des Produkts selbst, sondern auch durch eine Veränderung der Verpackung die Testidentität in Frage stehen kann. Dies kann etwa im Hinblick auf Schadstoffübergänge aus der Verpackung auf Lebensmittel der Fall sein. Mithin ist bei der Prüfung, ob ein überarbeitetes Produkt noch als testidentisch anzusehen ist, das Gesamtprodukt zu betrachten.

Hat ein Praxistest stattgefunden, kann etwa die Größe eines Produkts oder dessen Beschreibung Teil der Untersuchung und Bewertung gewesen sein, so dass diesbezügliche Veränderungen sich auf die Testidentität auswirken können.

8. Darf das ÖKO-TEST Label für ein Produkt verwendet werden, wenn sich ausschließlich der Preis oder die Befüllungsmenge geändert hat?

Ein Produkt ist testidentisch, wenn es mit dem getesteten Produkt hinsichtlich der im Test untersuchten und bewerteten Produktmerkmale übereinstimmt (s. hierzu auch: „Darf das ÖKO-TEST Label für ein baugleiches Produkt / für ein Produkt in einer anderen Farbe/für ein Produkt in einer anderen Verpackung verwendet werden?“).

Eine Änderung der Befüllmenge eines Produkts hat daher in der Regel keine Auswirkungen auf die Testidentität, sofern diese nicht mit einer testrelevanten Änderung des Verpackungsmaterials oder der Auslobungen einhergeht.

Eine Änderung des Produkt- und Dienstleistungspreises hat nur dann Auswirkungen auf die Testidentität, wenn der Preis Gegenstand der Bewertung war. In der Regel werden Preise in den Testveröffentlichungen jedoch rein informativ angegeben.

9. Kann mir die ÖKO-TEST AG bestätigen, dass ich das ÖKO-TEST Label für ein überarbeitetes Produkt verwenden darf?

Eine Auskunft darüber, ob das ÖKO-TEST Label für ein überarbeitetes Produkt genutzt werden darf, würde eine rechtliche Beratungsleistung darstellen. Eine solche können und dürfen wir nicht erbringen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass Sie von uns keine Bestätigung erhalten können, dass ein überarbeitetes Produkt als testidentisch anzusehen ist und nehmen Sie im Zweifelsfall eine rechtliche Beratung oder die Überprüfung durch ein Labor in Anspruch.

10. Bin ich als Hersteller eines Produkts/Anbieter einer Dienstleistung verantwortlich für die Nutzung des ÖKO-TEST Labels durch meine Vertriebspartner? Bin ich als Händler verpflichtet, die Lizenzbedingungen einzuhalten?

Grundsätzlich ist jeder für seine Werbung selbst verantwortlich und muss daher überprüfen, ob eine gültige Lizenz zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels besteht und ob die Nutzung des ÖKO-TEST Labels in Einklang mit den Lizenzbedingungen erfolgt. Hierzu müssen sich Händler und andere Anbieter an die Hersteller der getesteten Produkte wenden.

Unser Lizenzvertrag sieht vor, dass der Hersteller oder Anbieter eines getesteten Produkts seinen Vertriebspartner eine Unterlizenz für das ÖKO-TEST Label einräumen kann. Wird eine solche Unterlizenz erteilt, muss sichergestellt werden, dass die Nutzung des ÖKO-TEST Labels in Einklang mit den Lizenzbedingungen erfolgt.

11. Darf ich das ÖKO-TEST Label für ein Produkt nutzen, das aus derselben Produktserie wie das getestete Produkt stammt, aber eine andere Größe/Farbe/etc. hat, wenn ich zugleich darauf hinweise, in welcher Variante das Produkt getestet wurde?

Eine solche Nutzung ist nach den Lizenzbedingungen für das ÖKO-TEST Label ausgeschlossen, sofern keine Testidentität der Produkte besteht. In diesem Fall kann die Nutzung des ÖKO-TEST Labels auch nicht unter dem Hinweis auf das getestete Produkt erfolgen (siehe dazu auch die Hinweise zu Punkt 5. oben)

12. Darf das Label weiter verwendet werden, wenn sich die Produktionsstätte geändert hat?

Die Veränderung der Produktionsstätte wirkt sich nicht zwangsläufig auf die Testidentität aus.

Die Testidentität ist eine Frage des Qualitätsmanagements und der Qualitätskontrolle. Da viele Produkte auf dem Markt von unterschiedlichen Herstellern oder Produktionsstätten dem Anbieter zugeliefert werden, liegt es in dessen Verantwortung, durch Qualitätsmanagement und -kontrolle sicherzustellen, dass die testrelevanten Merkmale der Produkte gleichbleibend sind.

13. Darf das Label weiter verwendet werden, wenn weitere Auszeichnungen wie etwa Gütesiegel in das Produktdesign aufgenommen oder entfernt wurden?

Entscheidend ist, ob es sich bei den Auszeichnungen um testrelevante Auslobungen oder Gütezeichen handelt.

Bezieht sich das in dem ÖKO-TEST Label angegebene Testergebnis auf eine durch ein solches Zeichen nachgewiesene Eigenschaft des Produkts, wie etwa eine Zertifizierung, so liegt nach der Entfernung des Zeichens keine Testidentität mehr vor. Das ÖKO-TEST Label darf in einem solchen Fall nicht weiter genutzt werden.

Werden Zeichen wie etwa andere Testsiegel, Prüf- oder Gütesiegel auf dem Produkt entfernt oder angebracht, die nicht Grundlage der Testbewertung durch ÖKO-TEST sind, liegt keine testrelevante Veränderung des Produkts vor, sofern das Produkt ansonsten testidentisch ist. Das ÖKO-TEST Label kann also in einem solchen Fall weiter genutzt werden.

14. Darf das ÖKO-TEST Label mit der Bezeichnung „Testsieger“ genutzt werden?

Die Lizenzbedingungen sehen keine Regelung zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels mit der Bezeichnung „Testsieger“ vor. Da ÖKO-TEST eine solche Beurteilung nicht ausspricht, ist eine Nutzung des Begriffs im ÖKO-TEST Label oder in engem Zusammenhang durch grafische Gestaltung ausgeschlossen.

Entsprechend der Lizenzbedingungen ist zudem insgesamt zu vermeiden, dass im Rahmen der Nutzung des ÖKO-TEST Labels gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern der Eindruck von einer Überlegenheit des Produkts erweckt wird, der durch das Testergebnis nicht gerechtfertigt ist. Ein Beispiel hierfür ist etwa eine Alleinstellungswerbung, obgleich andere getestete Produkte ebenso gut abgeschnitten haben.

15. Kann ich eine Überprüfung eines Produkts beauftragen, um das ÖKO-TEST Label nutzen zu können ?

Das ÖKO-TEST Label kann nur genutzt werden, wenn ein Testergebnis der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG vorliegt, das Produkt also im Rahmen einer Testveröffentlichung untersucht und bewertet wurde. Entsprechend dem Testthema der jeweiligen Testveröffentlichung trifft die Redaktion der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG zu jeder Testveröffentlichung eine Produktauswahl der durch das Testthema konkretisierten Produktgruppe. Die Zusammensetzung der Produkte ist dabei an einem sinnvollen und an der Verbrauchererwartung orientierten Vergleich ausgerichtet, um eine sachgerechte und repräsentative Auswahl zu der im Markt vertretenen getesteten Produktgruppe abzubilden. Entscheidend ist dabei die Vergleichbarkeit der Testprodukte sowie die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung während des gesamten Testgeschehens.

Sofern Hersteller davon ausgehen, dass ein von ihnen bereits im Markt befindliches Produkt der Produktgruppe der Testveröffentlichung entspricht, bei der Auswahl durch die Testredaktion jedoch nicht berücksichtigt wurde, gibt es die Möglichkeit, dies der Testredaktion zur Kenntnis zu bringen und dadurch die Aufnahme des Produkts in die Nachauswahl der Testveröffentlichung anzufragen unter oekotest.de/testvorhaben.