ÖKO-TEST Lizenzen verlängern
Anfrage zur ÖKO-TEST Label Lizenzverlängerung
In einigen Fällen bieten wir die Möglichkeit an, die regelmäßige Laufzeit der Labellizenz um ein Jahr zu verlängern. Um die Aktualität der Werbung mit Testergebnissen unter dem ÖKO-TEST Label dennoch zu gewährleisten, ist dies nur bei Testergebnissen möglich, die auf einem Test beruhen, der noch immer den Ansprüchen an einen aktuellen und sachgerechten Test genügt. Dies werden wir im Einzelfall prüfen. Weitere Informationen zur Verlängerung finden Sie unter oekotest-ag.de/label-faq.
Ab dem 27. September gelten neue wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Diese Neureglungen setzen die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht um und sehen u.a. vor, dass die Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern strengeren wettbewerbsrechtlichen Vorgaben unterliegt. Weitergehende Informationen in Bezug auf mögliche Vertragsverlängerungen finden Sie unter den Lizenzbedingungen.
Vor diesem Hintergrund gelten ab dem 24.09.2026 (Veröffentlichung Magazin 10/2026) für einen ÖKO-TEST Labelerwerb neue Lizenzbedingungen.
Die Praxis unserer Lizenzierung bleibt sowohl für die Hersteller und Anbieter, als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und nachvollziehbar.
So läuft Ihre Anfrage ab
- Bitte füllen Sie einen Verlängerungsantrag in dem unten angeführten Formular aus.
- Sofern Ihre Lizenz bereits verifiziert wurde, entspricht die Lizenzgebühr für die einjährige Verlängerung der hälftigen Lizenzgebühr der zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsabschlusses geltenden Lizenzgebühr. Die Gebühr wird nach Rechnungsstellung fällig.
- Liegt noch keine Verifizierung durch die DEKRA Assurance Services GmbH vor, beauftragen wir diese für Sie automatisch im Rahmen des Verlängerungsantrags. Die Lizenzgebühr für die Verlängerung erhöht sich in diesem Fall um 2.000,00 Euro.
- Planen Sie für unsere Rückmeldung zu Ihrem Verlängerungsantrag eine Zeitspanne von einem Monat ein.
Im Fall einer Stornierung Ihrer Lizenzanfrage fällt eine Stornogebühr in Höhe von 2.000,00 Euro an, sofern eine erstmalige Third Party Verifizierung der DEKRA Assurance Services zu erfolgen hat.
Wichtige Informationen zu den Lizenzen
Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG ist Herausgeberin sämtlicher ÖKO-TEST Publikationen, insbesondere des ÖKO-TEST Magazins sowie weiterer Publikationen sowohl in Print- als auch in Digitalversionen. Seit über 40 Jahren ist dabei ihre Kernkompetenz die Veröffentlichung von Tests, die sich vorwiegend mit den Themen Gesundheit und Verbraucherschutz befassen. Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG arbeitet redaktionell unabhängig und richtet ihre Tests nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Verbraucherschutzes aus. Ausführliche Informationen zu ihrer Arbeitsweise finden Sie unter oekotest.de/wir-ueber-uns.
Infolge der anerkannten Kompetenz der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG auf dem Gebiet der Untersuchung von Waren und Dienstleistungen auf deren Schadstofffreiheit, Gesundheitsverträglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Verbraucherfreundlichkeit haben insbesondere ihre als Gesamturteil vergebenen Bewertungen erhebliche Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Öffentlichkeit.
Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG ist Inhaberin verschiedener bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie international registrierter Marken, insbesondere der als ÖKO-TEST Label bekannten Wort-/Bildmarke.
Das ÖKO-TEST Label stellt innerhalb einer Vielzahl von Gütesiegeln, Zertifikaten und sonstigen Zeichen zu Verbraucherinformationen eine Besonderheit, nämlich ein Testhinweissiegel, dar. Es teilt also den Verbraucherinnen und Verbrauchern mit, dass ein Test stattgefunden hat und das beworbene Produkt bei diesem das im Testsiegel genannte Testergebnis erzielt hat. Über die im ÖKO-TEST Label angegebene Fundstelle können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über den Inhalt des zugrunde liegenden Tests sowie die Einordnung des gelabelten Produkts im Verhältnis zu den übrigen getesteten Produkten informieren und somit eine Grundlage für eine informierte Kaufentscheidung erhalten.
Angesichts der Vielzahl der unterschiedlichen Testgegenstände und -durchführungen lässt sich aus Testsiegeln keine für jeden Fall ihrer Nutzung allgemein gültige Aussage zu einzelnen Aspekten wie etwa Schadstofffreiheit, Nachhaltigkeit oder Gebrauchstauglichkeit, ableiten. Maßgeblich für das Testergebnis ist vielmehr der Inhalt der zugrundeliegenden Testveröffentlichung mit ihrer jeweiligen Testfrage und -bewertung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass das ÖKO-TEST Label als sogenannte Testhinweiswerbung stets auf einer journalistischen Bewertung des Produkts beruht, die sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen statt an gleichbleibenden Standards wie etwa gesetzlichen Normen orientiert.
Mit den seit dem 27. September 2026 geltenden wettbewerbsrechtlichen Neuregelungen wurde die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen) in das deutsche Wettbewerbsrecht umgesetzt.
Diese Neuregelungen sehen u.a. vor, dass Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern strengeren wettbewerbsrechtlichen Vorgaben unterliegt. Insbesondere ist die Nutzung von Nachhaltigkeitssiegeln nur noch dann erlaubt, wenn diese entweder von staatlichen Stellen vergeben werden oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen.
Als Testsiegel und bekannte Marke fällt das ÖKO-TEST Label nicht pauschal unter die Regelungen der EmpCo-Richtlinie. Dies hat auch der deutsche Gesetzgeber so gesehen und sich in einem Beschluss vom 19. Dezember 2025 im Bundestag um eine entsprechende Klarstellung für Testsiegel bemüht. Eine abschließende Klarstellung durch die Europäische Union ist bis dato nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund sowie auf Basis der Anforderungen und Anfragen unserer Lizenznehmer, wird die Vergabe der ÖKO-TEST Lizenzierungen ab Ende September 2026 durch einen unabhängigen Dritten, die DEKRA Assurance Services GmbH, geprüft. Sämtliche Lizenzierungen des ÖKO-TEST Labels werden also fortan automatisch einen EmpCo-konformen Verifizierungsprozess der Dekra durchlaufen.
Da die Testarbeit der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG bereits strengen presserechtlichen Anforderungen unterworfen ist und die ÖKO-TEST AG als Lizenzgeberin des ÖKO-TEST Labels schon aus markenrechtlichen Gründen eine systematisierte Marken- und Überwachungspraxis betreibt, ist es ohne Veränderungen der Test- wie auch der Lizenzpraxis möglich, die Anforderungen, die nach den neuen Regelungen an Nachhaltigkeitssiegel und die dahinterstehende Zertifizierungssysteme gestellt werden, abzubilden.
Aufgrund wiederholter Anfragen haben wir uns entschieden, in einigen Fällen die Möglichkeit anzubieten, die regelmäßige Laufzeit der Labellizenz um ein Jahr zu verlängern. Um die Aktualität der Werbung mit Testergebnissen unter dem ÖKO-TEST Label dennoch zu gewährleisten, ist dies nur bei Testergebnissen möglich, die auf einem Test beruhen, der noch immer den Ansprüchen an einen aktuellen und sachgerechten Test genügt. Dies werden wir im Einzelfall prüfen. Weitere Informationen zur Verlängerung finden Sie unter: https://oekotest-ag.de/label-faq/
Mit den seit dem 27. September 2026 geltenden wettbewerbsrechtlichen Neuregelungen wurde die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen) in das deutsche Wettbewerbsrecht umgesetzt.
Diese Neuregelungen sehen u.a. vor, dass Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern strengeren wettbewerbsrechtlichen Vorgaben unterliegt. Insbesondere ist die Nutzung von Nachhaltigkeitssiegeln nur noch dann erlaubt, wenn diese entweder von staatliche Stellen vergeben werden oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen.
Als Testsiegel und bekannte Marke fällt das ÖKO-TEST Label nicht pauschal unter die Regelungen der EmpCo-Richtlinie. Dies hat auch der deutsche Gesetzgeber so gesehen und sich in einem Beschluss vom 19. Dezember 2025 im Bundestag um eine entsprechende Klarstellung für Testsiegel bemüht. Eine abschließende Klarstellung durch die Europäische Union ist bis dato nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund sowie auf Basis der Anforderungen und Anfragen unserer Lizenznehmer, wird die Vergabe der ÖKO-TEST Lizenzierungen ab Ende September 2026 durch einen unabhängigen Dritten, die DEKRA Assurance Services GmbH, geprüft. Sämtliche Lizenzierungen des ÖKO-TEST Labels werden also fortan automatisch einen EmpCo-konformen Verifizierungsprozess der DEKRA Assurance Services GmbH durchlaufen.
Da die Testarbeit der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG bereits strengen presserechtlichen Anforderungen unterworfen ist und die ÖKO-TEST AG als Lizenzgeberin des ÖKO-TEST Labels schon aus markenrechtlichen Gründen eine systematisierte Marken- und Überwachungspraxis betreibt, ist es ohne Veränderungen der Test- wie auch der Lizenzpraxis möglich, die Anforderungen, die nach den neuen Regelungen an Nachhaltigkeitssiegel und die dahinterstehende Zertifizierungssysteme gestellt werden, abzubilden.
Da den Lizenznehmer die Prüfung der Konformität des ÖKO-TEST Labels mit den neuen wettbewerbsrechtlichen Anforderungen obliegt, haben wir sämtliche Information hierzu zusammengefasst: www.oekotest-ag.de/zertifizierungssystem/
Für Verlängerungen bereits bestehender Lizenzen bedeutet dies, dass diese fortan nur noch dann erfolgen können, wenn für das zusätzliche Vertragsjahr eine Third Party Verifizierung der DEKRA Assurance Services GmbH vorliegt.
Sofern Ihre Lizenz bereits verifiziert wurde, entspricht die Lizenzgebühr für die einjährige Verlängerung der hälftigen Lizenzgebühr der zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsabschlusses geltenden Lizenzgebühr. Die Gebühr wird nach Rechnungsstellung fällig.
Ist Ihre Lizenz noch nicht verifiziert, erhöht sich diese Lizenzgebühr für die Verlängerung um € 2.000,00.
Aufgrund dieser Änderung in unserer Lizenzpraxis ist es zudem notwendig, dass für das zusätzliche Vertragsjahr ein neuer Lizenzvertrag abgeschlossen wird. Diesen Vertrag lassen wir Ihnen gerne zukommen.
Bitte planen Sie für unsere Rückmeldung zu Ihrem Verlängerungsantrag eine Zeitspanne von einem Monat ein.
Bitte beachten Sie: ÖKO-TEST kann keinerlei Beratung zur textlichen und grafischen Gestaltung des Labels und zur Zulässigkeit der Verwendung übernehmen.