Informationen für Lizenznehmer zur Vereinbarkeit des ÖKO-TEST Labels mit den Regelungen der EmpCo-Richtlinie
I. Neuregelung der Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Mit den seit dem 27. September 2026 geltenden wettbewerbsrechtlichen Neuregelungen wurde die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen) in das deutsche Wettbewerbsrecht umgesetzt.
Diese Neuregelungen sehen u.a. vor, dass Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern strengeren wettbewerbsrechtlichen Vorgaben unterliegt. Insbesondere ist die Nutzung von Nachhaltigkeitssiegeln nur noch dann erlaubt, wenn diese entweder von staatlichen Stellen vergeben werden oder auf einem Zertifizierungssystem mit folgenden Kriterien beruhen:
„Zertifizierungssystem‘ ein System der Überprüfung durch Dritte, mit dem zertifiziert wird, dass ein Produkt, ein Verfahren oder eine Geschäftstätigkeit bestimmte Anforderungen erfüllt, das die Verwendung eines entsprechenden Nachhaltigkeitssiegels ermöglicht, und dessen Bedingungen, einschließlich seiner Anforderungen, öffentlich einsehbar sind und folgende Kriterien erfüllen:
- das System steht allen Gewerbetreibenden, die bereit und in der Lage sind, die Anforderungen des Systems zu erfüllen, unter transparenten, lauteren und diskriminierungsfreien Bedingungen offen;
- die Anforderungen des Systems werden vom Systeminhaber in Absprache mit einschlägigen Sachverständigen und Interessenträgern ausgearbeitet;
- in dem System sind Verfahren für den Umgang mit Verstößen gegen die Anforderungen des Systems festgelegt und es ist der Entzug oder die Aussetzung der Verwendung des Nachhaltigkeitssiegels durch den Gewerbetreibenden im Falle von Verstößen gegen die Anforderungen des Systems vorgesehen; und
- die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Systems durch einen Gewerbetreibenden unterliegt einem objektiven Verfahren und wird von einem Dritten durchgeführt, dessen Kompetenz und Unabhängigkeit sowohl vom Systeminhaber als auch vom Gewerbetreibenden auf internationalen, unionsweiten oder nationalen Normen und Verfahren beruht.“
Als Testsiegel und bekannte Marke fällt das ÖKO-TEST Label nicht pauschal unter die Regelungen der EmpCo-Richtlinie. Dies hat auch der deutsche Gesetzgeber so gesehen und sich in einem Beschluss vom 19. Dezember 2025 im Bundestag um eine entsprechende Klarstellung für Testsiegel bemüht.
Eine abschließende Klarstellung durch die Europäische Union ist bis dato nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund sowie auf Basis der Anforderungen und Anfragen unserer Lizenznehmer, wird die Vergabe der ÖKO-TEST Lizenzierungen ab Ende September 2026 durch einen unabhängigen Dritten, die DEKRA Assurance Services GmbH, geprüft. Sämtliche Lizenzierungen des ÖKO-TEST Labels werden also fortan automatisch einen EmpCo-konformen Verifizierungsprozess der DEKRA durchlaufen.
Da die Testarbeit der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG bereits strengen presserechtlichen Anforderungen unterworfen ist und die ÖKO-TEST AG als Lizenzgeberin des ÖKO-TEST Labels schon aus markenrechtlichen Gründen eine systematisierte Marken- und Überwachungspraxis betreibt, ist es ohne Veränderungen der Test- wie auch der Lizenzpraxis möglich, die Anforderungen, die nach den neuen Regelungen an Nachhaltigkeitssiegel und die dahinterstehende Zertifizierungssysteme gestellt werden, abzubilden.
Da Ihnen als Lizenznehmer die Prüfung der Konformität des ÖKO-TEST Labels mit den neuen wettbewerbsrechtlichen Anforderungen obliegt, haben wir sämtliche Information hierzu für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Eine Besonderheit des ÖKO-TEST Labels ist dabei, dass es nicht wie etwa ein Gütesiegel oder ein Zertifikat auf einer durch den Hersteller beauftragten Überprüfung basiert, sondern auf einer Testveröffentlichung, also einer Presseberichterstattung. Für die Veröffentlichung von Tests ist der ÖKO-TEST Verlag seit über vier Jahrzehnten in Deutschland bekannt. Das ÖKO-TEST Label, eine bekannte Marke, mit der Hersteller auf ein Testergebnis hinweisen, dass ihr Produkt in einem der Tests des ÖKO-TEST Publikationen erzielt hat, bietet für die Verbraucherinnen und Verbraucher seit über zwei Jahrzehnten eine Orientierungshilfe bei ihren Einkaufsentscheidungen.
Dieses etablierte und gewachsene System der Verbraucherinformation- und Verbraucheraufklärung, das hinter dem ÖKO-TEST Label steht, soll im Folgenden nachvollziehbar anhand der Anforderungen an ein Zertifizierungssystem für ein Nachhaltigkeitssiegel dargestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass weder die ÖKO-TEST AG noch die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG eine rechtliche Beratung zu Ihrer Nutzung des ÖKO-TEST Labels anbieten können.
II. Die Testveröffentlichungen und Testergebnisse hinter dem ÖKO-TEST Label
1. Das ÖKO-TEST Label
Das ÖKO-TEST Label stellt innerhalb einer Vielzahl von Gütesiegeln, Zertifikaten und sonstigen Zeichen zu Verbraucherinformationen eine Besonderheit, nämlich ein Testhinweissiegel, dar. Es teilt also den Verbraucherinnen und Verbrauchern mit, dass ein Test stattgefunden hat und das beworbene Produkt bei diesem das im Testsiegel genannte Testergebnis erzielt hat. Über die im ÖKO-TEST Label angegebene Fundstelle können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über den Inhalt des zugrunde liegenden Tests sowie die Einordnung des gelabelten Produkts im Verhältnis zu den übrigen getesteten Produkten informieren und somit eine Grundlage für eine informierte Kaufentscheidung erhalten.
Angesichts der Vielzahl der unterschiedlichen Testgegenstände und -durchführungen lässt sich aus Testsiegeln keine für jeden Fall ihrer Nutzung allgemein gültige Aussage zu einzelnen Aspekten wie etwa Schadstofffreiheit, Nachhaltigkeit oder Gebrauchstauglichkeit, ableiten.
Maßgeblich für das Testergebnis ist vielmehr der Inhalt der zugrundeliegenden Testveröffentlichung mit ihrer jeweiligen Testfrage und -bewertung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass das ÖKO-TEST Label als sogenannte Testhinweiswerbung stets auf einer journalistischen Bewertung des Produkts beruht, die sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen statt an gleichbleibenden Standards wie etwa gesetzlichen Normen orientiert.
Über die in dem ÖKO-TEST Label anzugebende Fundstelle werden Verbraucherinnen und Verbraucher über die dem Testergebnis zugrunde liegenden Testveröffentlichung informiert. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern stehen damit über die Fundstelle sämtliche Informationen zu den untersuchten Testparametern sowie deren Bewertung zur Verfügung. So können Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, welche Aussage das angegebene Testergebnis zu einem Produkt trifft.
2. Vom Testergebnis zum ÖKO-TEST Label
Die Nutzung des ÖKO-TEST Labels ist nur aufgrund eines Lizenzvertrags mit der ÖKO-TEST AG möglich. Damit ein solcher Lizenzvertrag abgeschlossen werden kann, muss ein Testergebnis der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG für das konkrete Produkt vorliegen.
Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG ist Herausgeberin sämtlicher ÖKO-TEST Publikationen, insbesondere des ÖKO-TEST Magazins sowie weiterer Publikationen sowohl in Print- als auch in Digitalversionen. Seit über 40 Jahren ist dabei ihre Kernkompetenz die Veröffentlichung von Tests, die sich vorwiegend mit den Themen Gesundheit und Verbraucherschutz befassen. Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG arbeitet redaktionell unabhängig und richtet ihre Tests nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Verbraucherschutzes aus. Ausführliche Informationen zu ihrer Arbeitsweise finden sich unter https://www.oekotest.de/wir-ueber-uns.
Infolge der anerkannten Kompetenz der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG auf dem Gebiet der Untersuchung von Waren und Dienstleistungen auf deren Schadstofffreiheit, Gesundheitsverträglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Verbraucherfreundlichkeit haben insbesondere ihre als Gesamturteil vergebenen Bewertungen erhebliche Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Öffentlichkeit.
Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG ist zudem Inhaberin verschiedener bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie international registrierter Marken. Diese bilden die ÖKO-TEST Markenfamilie, zu der auch die als ÖKO-TEST Label bekannten Wort-/Bildmarken zählen.
Die ÖKO-TEST AG ist exklusive Lizenznehmerin der Marke ÖKO-TEST Label und berechtigt, Herstellern getesteter Produkte bzw. Anbietern getesteter Dienstleistungen diese Marke im Wege der Unterlizensierung zur Verfügung zu stellen.
Damit liegt die gesamte Lizenzverwaltung des ÖKO-TEST Labels in den Händen der ÖKO-TEST AG. Hersteller und Anbieter, die das ÖKO-TEST Label für Testergebnisse ihrer Produkte nutzen wollen, müssen einen Lizenzvertrag mit der ÖKO-TEST AG schließen. Dieser enthält Vertragsbedingungen für die Nutzung des ÖKO-TEST Labels, die eine Nutzung des ÖKO-TEST Labels unterbinden, die nicht im Einklang mit den tatsächlichen Testergebnissen und Testveröffentlichungen sowie den Zielen der Verbraucherinformation in Einklang steht.
Die Tests der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG werden sowohl in Printausgaben als auch digital veröffentlicht. Jede Testveröffentlichung enthält dabei eine genaue Beschreibung der Testfrage und des Testumfangs. In einer Tabelle werden die Ergebnisse der einzelnen Produkte dargestellt. Das Vorgehen bei Untersuchung und Bewertung wird in zwei Standardkategorien der Testveröffentlichungen erläutert. Unter „So haben wir getestet“ wird über sämtliche vorgenommene Untersuchungen und Grundlagen der Bewertung informiert, so dass leicht nachvollziehbar ist, zu welchen Aspekten eines Produkts das Testergebnis eine Aussage trifft. Die „Testlegende“ erläutert die Bewertungsmatrix, also die Gewichtung der einzelnen Aspekte bei der Bewertung.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich nur über ein mit dem ÖKO-TEST Label genutztes Testergebnis informieren, nicht aber die Testveröffentlichung erwerben wollen, können über die in dem ÖKO-TEST Label angegebene Fundstelle oder den „Test- und Lizenzcheck“ sämtliche Informationen über das jeweilige Testergebnis über das Internet abfragen. Über die im ÖKO-TEST Label angegebene Fundstelle finden sich sämtliche erforderlichen Informationen zu der Testveröffentlichung, die für eine Einordnung des Testergebnisses notwendig sind, u.a. das vollständige „So haben wir getestet“ und die Bewertungsmatrix des Tests. Eine weitere Informationsmöglichkeit bietet der „Test- und Lizenzcheck“, bei dem nach Eingabe des Produktnamens oder der Lizenznummer angezeigt wird, ob eine Lizenz zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels erworben wurde und ob diese noch gültig ist. Über den Link lizenzcheck.oekotest-ag.de führt der „Test- und Lizenzcheck“ zudem direkt zu der Testveröffentlichung. Siehe zu den FAQs auch unter https://oekotest-ag.de/oeko-test-lizenzcheck-faq/.
3. Testpraxis der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG
ÖKO-TEST ist einer der ältesten Testanbieter Deutschlands. Die Testpraxis und damit auch die Testveröffentlichungen sind durch die Warentest-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits presserechtlich strengen Anforderungen unterworfen, welche die Tests und damit die Bewertung von Produkten gegenüber anderen Prüf- und Zertifizierungsverfahren deutlich hervorheben. Bei Einhaltung der Kriterien dieser Warentest-Rechtsprechung sind Testveröffentlichung als lauter im Sinne des Wettbewerbsrechts zu werten.
In ihrer Durchführung orientieren sich die Tests der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG zudem an der DIN 66054 (Warentest), welche für die Planung, Gestaltung und Umsetzung von Testveröffentlichungen die Kriterien der Warentest-Rechtsprechung konkretisiert und standardisiert.
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der DIN 66054 erfüllen die Tests der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG u.a. folgende Kriterien:
a. Neutralität
Die Grundlage der Testarbeit der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG ist die Unabhängigkeit von Herstellern und Anbietern der untersuchten Produkte sowie wirtschaftlicher oder sonstiger nicht sachgerechter Interessen von dritter Seite. Die Veröffentlichung der Tests erfolgt ausschließlich unter dem redaktionellen Gesichtspunkt der Verbraucherinformation und -aufklärung unter Ausschluss dem entgegenstehender, nicht sachgerechter Beeinflussungsfaktoren.
Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG arbeitet ausschließlich mit unabhängigen Prüfinstituten und Experten zusammen, durch welche aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen die Neutralität und Vertraulichkeit der beauftragten Untersuchungen gewährleistet ist. Hersteller und Anbieter können keinen Einfluss auf die Untersuchungen nehmen und auch nicht verhindern, dass Produkte untersucht werden.
Bei der Auswahl der Testprodukte und der Durchführung der Tests wird kein Produkt ohne sachlichen Grund bevorzugt oder benachteiligt, die Tests sind streng am Grundsatz der Unparteilichkeit orientiert.
Mithin können Hersteller keinen Einfluss auf die Testpraxis nehmen. Insbesondere werden den Untersuchungen keine von Herstellern bereitgestellten Produkte zugrunde gelegt. Sämtliche Produkte werden vielmehr anonym im Handel eingekauft, so dass eine einheitliche Vorgeschichte der Testprodukte gegeben ist. Dementsprechend findet keine Bevorzugung oder Benachteiligung von Anbietern oder Produkten statt.
Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG arbeitet als privates Presseunternehmen unabhängig von öffentlichen Geldern. Auch werden alle Kosten der Untersuchungen von der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG getragen, so dass eine Beeinflussung aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeschlossen ist.
Die Auswahl und Bewertung der Produkte erfolgt auch unbeeinflusst von wirtschaftlichen Interessen der ÖKO-TEST AG, insbesondere im Hinblick auf die Lizenzierung des ÖKO-TEST Labels. Die ÖKO-TEST AG ist alleiniger Vertragspartner der Lizenznehmer. Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co stellt der ÖKO-TEST AG die Testergebnisse aus ihren Testveröffentlichungen zur Verfügung, um diese zur Grundlage der Lizenzierung des ÖKO-TEST Labels zu machen. Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG erhält hierfür von der ÖKO-TEST AG jährlich eine pauschale Lizenzgebühr, die unabhängig von der Anzahl der lizenzierten ÖKO-TEST Label ist. Eine proportionale Beteiligung der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG an den Einnahmen aus den Lizenzen des ÖKO-TEST Labels findet somit nicht statt, wodurch ein Interesse der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG an der Höhe der Lizenzeinnahmen nicht besteht.
Die ÖKO-TEST AG hat zudem entsprechend den Verträgen zwischen den Gesellschaften nicht die Möglichkeit, Einfluss auf die Auswahl der Testthemen und Testprodukte sowie der Untersuchung und Bewertung zu nehmen. Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG entscheidet somit unabhängig über ihre Testveröffentlichungen sowie darüber, welche Testveröffentlichungen für eine Lizenzierung zur Verfügung gestellt werden. Damit ist auch ausgeschlossen, dass Werbe- und Labelkunden der ÖKO-TEST AG Einfluss auf die Produktauswahl und Bewertung nehmen können.
Die Neutralität der Testpraxis der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG ist zudem über einen Code of Conduct sowie eine Compliance Richtlinie abgesichert, über die sämtliche Mitarbeitenden der ÖKO-TEST Gesellschaften zu Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet sind.
b. Sachkunde
Die Tests der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG basieren auf wissenschaftlich fundierten Verfahren, bei denen sachliche Schlussfolgerungen aus den gewonnenen Untersuchungsergebnissen gezogen werden.
Hierfür verfügt die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG über eine breit aufgestellte Fachkompetenz in den Projektteams. Sämtliche Mitarbeitenden der Projektteams verfügen über einen qualifizierten naturwissenschaftlichen Hintergrund. Die jeweiligen Projektteams eines Testvorhabens stehen zum aktuellen Stand der Wissenschaft und Labortechnik im ständigen Dialog mit Wissenschaftlern, Universitäten, Untersuchungsämtern und Prüfinstituten. Zudem erfolgen zu den Testvorhaben Rücksprachen mit der Fachöffentlichkeit in Form von Verbänden und sonstigen Interessengruppen.
Untersuchungen der Produkte, die nicht von den Projektteams selbst durchgeführt werden können, werden in dafür qualifizierten und akkreditierten Prüfeinrichtungen oder von gutachterlichen Sachverständigen durchgeführt, die auf die jeweiligen Fallfragen spezialisiert sind. Das finale Untersuchungsprogramm wird in Absprache mit den Experten von den für die jeweilige Testveröffentlichung verantwortlichen Projektteams in Absprache mit der Chefredaktion festgelegt.
Vor der Veröffentlichung von Testergebnissen werden Herstellern und Anbietern der untersuchten Produkte die Untersuchungsergebnisse zur Stellungnahme übersandt. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch Erkenntnisse aus der Sphäre der Produktion und des Handels Berücksichtigung finden.
Die Testdurchführungen sowie die Einordnung der Untersuchungsergebnisse durch die Projektteams erfolgen damit nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und unter Auseinandersetzung mit gesetzlichen Regelungen sowie der Einbeziehung des fachlichen Diskussionsstands.
Durch das Qualitätsmanagement der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG wird sichergestellt, dass die Testarbeit organisatorisch und inhaltlich auf hohem Niveau und unter Beachtung der ordnungsgemäßen wissenschaftlichen und journalistisch sorgfältigen Praxis erfolgt
c. Bemühen um objektive Richtigkeit
Die Auswahl und Anwendung der Untersuchungsmethoden und -kriterien sowie der Bewertungsmatrix der Tests erfolgt unter dem maßgeblichen Gesichtspunkt des vorbeugenden Verbraucherschutzes unter vertretbarer Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die Darstellung der Testergebnisse orientiert sich an der journalistischen Sorgfalt und erklärt diese in einer verständlichen und unverzerrten Weise.
Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG plant in redaktioneller Unabhängigkeit die Testthemen, Testumfang, Testbewertung und die Auswahl der Testprodukte. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden Herstellern und Anbietern vor der Veröffentlichung mitgeteilt, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Substantiierte Einwendungen werden bei den Testveröffentlichungen berücksichtigt.
Auch die Auswahl und Nachauswahl der Testprodukte orientiert sich an den o.g. Grundsätzen. Entsprechend dem Testthema trifft die Redaktion der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG zu jeder Testveröffentlichung eine Produktauswahl der durch das Testthema konkretisierten Produktgruppe. Die Zusammensetzung der Produkte ist dabei an einem sinnvollen und an der Verbrauchererwartung orientierten Vergleich ausgerichtet, um eine sachgerechte und repräsentative Auswahl zu der im Markt vertretenen getesteten Produktgruppe abzubilden. Entscheidend ist dabei die Vergleichbarkeit der Testprodukte sowie die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung während des gesamten Testgeschehens.
Sofern Hersteller davon ausgehen, dass ein von ihnen bereits im Markt befindliches Produkt der Produktgruppe der Testveröffentlichung entspricht, bei der Auswahl durch die Testredaktion jedoch nicht berücksichtigt wurde, gibt es unter den folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, dies der Testredaktion zur Kenntnis zu bringen und dadurch die Aufnahme des Produkts in die Nachauswahl der Testveröffentlichung anzufragen:
Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG wird einen Monat vor einer Testveröffentlichung das geplante Testvorhaben auf ihrer Internetseite bekanntgeben. Dabei werden die Kriterien der Produktauswahl konkret benannt, so dass Hersteller erkennen können, ob ihr Produkt der ausgewählten Gruppe entspricht. Auch werden die untersuchten Parameter des Tests sowie das Datum des ursprünglichen Testeinkaufs abschließend genannt.
Hersteller haben sodann zwei Wochen Zeit, der Testredaktion anzuzeigen, dass ihr Produkt bei der Nachauswahl der Testprodukte berücksichtigt werden soll. Ein Hinweis auf Produkte durch Dritte wird auch dann nicht berücksichtigt, wenn diese Dritten in Vertriebsbeziehungen zum Hersteller der benannten Produkte stehen.
Das Produkt muss sämtlichen Kriterien der Produktgruppe entsprechen und nachweislich vor dem ursprünglichen Testeinkauf produziert und im Handel erhältlich sein, damit eine Gleichbehandlung der Produkte gewährleistet ist. Das Produkt darf jedoch in bewertungsrelevanten Bestandteilen und/oder Zutaten nicht bau- oder rezepturgleich mit einem der Produkte aus der ursprünglichen Testauswahl sein, also beispielsweise lediglich unter einem anderen Markennamen angeboten werden. In diesem Fall wäre eine Nutzung des ÖKO-TEST Labels mit dem Testergebnis des Produkts aus der ursprünglichen Testauswahl unter Hinweis auf die Testidentität möglich. Die Aufklärung von Unsicherheiten hinsichtlich des Produktionszeitpunkts sowie der Produktgleichheit obliegt dabei den Herstellern.
Eine Übersendung von Testprodukten durch Hersteller ist ebenso ausgeschlossen wie eine Festlegung des Einkaufsortes durch den Hersteller, insbesondere auch durch den Verweis auf die Internetseite des Herstellers als einzigem Einkaufsort, obgleich die Produkte auch im sonstigen Handel angeboten werden. Sofern Produkte nur über die Internetseite des Herstellers verfügbar sind, muss der Hersteller im Zweifelsfall nachweisen, dass das Produktionsdatum der eingekauften Produkte vor dem ursprünglichen Testeinkauf lag.
Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co.KG wird sodann prüfen, ob das Produkt in sämtlichen Eigenschaften der getesteten Produktgruppe entspricht und mit einem Produktionsdatum vor Bekanntgabe des Testvorhabens im Handel allgemein erhältlich ist. Die Aufnahme eines Produkts nach den o.g. Kriterien erfolgt unabhängig von der Größe eines Herstellers oder dessen Zugehörigkeit zu Verbänden, Vereinigungen, o.ä.
Auch bei der Nachauswahl von Produkten gelten die Grundsätze der neutralen und objektiven Testdurchführung. Die Aufnahme eines Produkts kann daher nur erfolgen, wenn sichergestellt werden kann, dass diese die Gleichbehandlung der Testprodukte nicht gefährdet, das Produkt also mit der ausgewählten Produktgruppe vergleichbar ist und anonym und im freien Handel eingekauft werden kann. Um dies zu gewährleisten, muss jede Möglichkeit eines Herstellers, die Produktauswahl und das Testgeschehen zu seinen Gunsten unsachgemäß zu beeinflussen und damit eine Irreführung der Verbraucher herbeizuführen, ausgeschlossen sein.
Der Antrag auf Aufnahme eines Produkts in die Nachauswahl kann daher abgelehnt werden, wenn ein von dem Hersteller benanntes Produkt den Grundsätzen der Produktauswahl nicht entspricht oder der begründete Verdacht besteht, dass ein Hersteller versucht oder zu einem früheren Zeitpunkt versucht hat, Einfluss auf die Testredaktion zu nehmen oder den Produkteinkauf zu seinen Gunsten zu manipulieren, etwa indem ausgewählte Produkte eines Herstellers nachträglich in den Markt gebracht werden, der Hersteller nur bestimmte Einkaufsstätten benennt, o.ä., der Einkauf der Testredaktion also zugunsten des Herstellers gelenkt werden soll.
Außerhalb der angekündigten Testvorhaben können Hersteller keine Untersuchung ihrer Produkte beauftragen, auch Testthemen können nicht vorgegeben werden.
Wird ein Produkt in die Nachauswahl der Testprodukte aufgenommen, durchläuft dieses dasselbe Testprogramm wie die ursprüngliche Testauswahl. Im Anschluss wird das Testergebnis des Produkts im Rahmen der Testveröffentlichung unabhängig davon veröffentlicht, welches Testergebnis das Produkt erzielt hat und ob der Hersteller mit diesem eine Lizenz für das ÖKO-TEST Label erwerben möchte. Die Kosten des Tests werden auch im Fall der Nachauswahl ausschließlich von der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG getragen.
III. Lizenzierung des ÖKO-TEST Labels
1. Beantragung einer Lizenz
Sämtliche Hersteller und/oder Anbieter, deren Produkte von der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG im Rahmen einer zur Lizenzierung freigegebenen Testveröffentlichung untersucht und bewertet wurden, können eine Lizenz beantragen.
Hierzu müssen Hersteller oder Anbieter einen Lizenzvertrag mit der ÖKO-TEST AG abschließen, die alleiniger Vertragspartner der Lizenznehmer wird. Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG stellt der ÖKO-TEST AG die Testergebnisse aus ihren Testveröffentlichungen zur Verfügung, um diese zur Grundlage der Lizenzierung des ÖKO-TEST Labels zu machen. Die ÖKO-TEST AG hat dabei entsprechend der Verträge zwischen den Gesellschaften nicht die Möglichkeit, Einfluss auf die Auswahl der Testthemen und Testprodukte sowie der Untersuchung und Bewertung zu nehmen. Die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG entscheidet vielmehr unabhängig über ihre Testveröffentlichungen sowie darüber, welche Testveröffentlichungen für eine Lizenzierung zur Verfügung gestellt werden.
Die Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Lizenzvertrages durch die ÖKO-TEST AG ist lediglich dann möglich, wenn dies zum Schutz der Markenfamilie ÖKO-TEST notwendig erscheint, etwa aufgrund eines vorangegangenen irreführenden Gebrauchs des ÖKO-TEST Labels und/oder des Versuchs eines Herstellers oder Anbieters, manipulierend auf die Testpraxis der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG einzuwirken.
Der Vertrag regelt sämtliche Rechte und Pflichten zwischen der ÖKO-TEST AG und den Lizenznehmern. Insbesondere ist die Pflicht der Lizenznehmer geregelt, das ÖKO-TEST Label für die gesamte Dauer der Lizenzlaufzeit nur mit aktuellen Testergebnissen und nur für Produkte zu nutzen, die mit dem getesteten und bewerteten Produkt identisch sind, also in den Produktmerkmalen, die Gegenstand der Testfrage und -bewertung waren, nicht von dem getesteten Produkt abweichen. Eine erneute Prüfung und damit weitergehende Nutzung der Lizenz nach einer Produktänderung zur Fortführung des Lizenzvertrags ist nicht möglich.
Lizenznehmern ist es untersagt, dem ÖKO-TEST Label weitere Aussagen hinzufügen oder dieses umgestalten. Die Lizenzbedingungen enthalten zudem konkrete Angaben, welche Form der Nutzung erlaubt ist.
Ferner enthält der Lizenzvertrag Regelungen zur Laufzeit der Lizenz sowie zur Beendigung aufgrund nicht mehr aktueller Testergebnisse und/oder veränderten Produkten. Auch sehen die Lizenzbedingungen vor, dass nach Ablauf der Lizenzlaufzeit sämtliche Werbemaßnahmen mit dem ÖKO-TEST Label eingestellt werden müssen.
Um den Lizenzbedingungen durch die gesamte Handelskette Geltung zu verschaffen, sieht der Lizenzvertrag ferner vor, dass die Lizenznehmer Dritten, denen sie die Nutzung des ÖKO-TEST Labels gestatten, die Lizenzbedingungen zur Kenntnis bringen und für deren Einhaltung einstehen müssen. Der Lizenzvertrag sowie Fragen und Antworten zu diesem finden sich unter:
https://oekotest-ag.de/label-lizenz/
https://oekotest-ag.de/label-faq/
Weder die ÖKO-TEST AG noch die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG bieten Beratungs- oder andere Unterstützungsleistungen zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels und/oder bei Produktentwicklung oder -herstellung an.
2. Überwachung der Nutzung des ÖKO-TEST Labels
Die ÖKO-TEST AG überwacht den Markt systematisch im Hinblick auf Nutzungen des ÖKO-TEST Labels, die nicht den Lizenzbedingungen entsprechen. Hierzu zählen insbesondere die Nutzung des ÖKO-TEST Labels für nicht testidentische Produkte, ohne gültigen Lizenzvertrag oder in einer Gestaltung, die nicht den Lizenzbedingungen entspricht.
Der Lizenzvertrag sieht insbesondere vor, dass das ÖKO-TEST Label nur für testidentische Produkte und nur entsprechend der Lizenzbedingungen genutzt werden darf. Abgesichert sind die Lizenzbedingungen dabei durch eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens einer Lizenzgebühr.
a. Überprüfung der Testidentität
Sämtliche Lizenzen werden von der ÖKO-TEST AG nach folgendem Schema auf ihre Testidentität überwacht:
- Die im Markt befindlichen ÖKO-TEST Label werden während der regulären zweijährigen Lizenzlaufzeit mindestens einmalig auf ihre Testidentität überprüft. Bei einer Verlängerung des Lizenzvertrags um ein Jahr erfolgt eine zweite Überprüfung der Testidentität.
- Dabei wird ein Teil der Produkte entsprechend dem vollen Testprogramm des ursprünglichen Tests untersucht, die weiteren Produkte durch eine Inaugenscheinnahme. Die Entscheidung, welche Überprüfung stattfindet, erfolgt risikobasiert.
- Bei der Inaugenscheinnahme werden die Produkte auf äußerlich ersichtliche Abweichungen von der Testidentität überprüft, dazu gehört ein Abgleich der Zutaten- bzw. INCI-Liste, der Auslobungen und Produktinformationen sowie der Verpackung und des Verpackungsdesigns.
- Die Lizenznehmer werden über das Ergebnis der Überwachungsuntersuchung informiert. Führt die Überwachungsuntersuchung zu einem von der Testidentität abweichenden Ergebnis, erhalten die Lizenznehmer Gelegenheit zur Stellungnahme. Widerspricht ein Lizenznehmer den mitgeteilten Untersuchungsergebnissen, kann dies nur dann berücksichtigt werden, wenn der Lizenznehmer innerhalb einer von der ÖKO-TEST AG gesetzten Frist, zu dem untersuchten Produkt tragfähige Unterlagen vorlegt, die seine Auffassung stützen. Bei Laboruntersuchungen müssen dafür Prüfberichte vorgelegt werden, die folgende Anforderungen erfüllen.
- Die Prüfberichte müssen sich auf ein Produkt beziehen, dessen Charge mit der Charge des Produkts in der Überwachungsuntersuchung übereinstimmt;
- Die Untersuchung muss durch ein für die Untersuchung akkreditiertes Labor durchgeführt worden sein;
- Der Untersuchung muss eine mit der Überwachungsuntersuchung vergleichbare Untersuchungsmethode zugrunde liegen.
- Die Bestimmungsgrenze der gewählten Methode muss so gewählt werden, dass die in der Überwachungsuntersuchung angegebenen Befunde jedenfalls abgedeckt werden.
- Die Feststellung der nicht vorhandenen Testidentität gilt als nachgewiesen, wenn der Lizenznehmer nicht innerhalb der Stellungnahmefrist substantiierte Nachweise zur Testidentität vorlegt.
- Mit der Feststellung des Wegfalls der Testidentität endet die Gestattung zur Nutzung des ÖKO-TEST Labels. Die Möglichkeit einer weiteren Nachprüfung wird auch nach einer Produktüberarbeitung nicht eingeräumt.
b. Lizenzlaufzeit
Daneben überwacht die ÖKO-TEST AG die Gültigkeit der im Markt befindlichen Lizenzen des ÖKO-TEST Labels im Hinblick auf ihre Vertragslaufzeit.
c. Weitere Überwachungen
Neben der regulären Überwachungspraxis haben Verbraucherinnen und Verbraucher über den Test- und Lizenzcheck die Möglichkeit, die Gültigkeit einer Lizenz unter https://www.lizenzcheck.oekotest-ag.de zu prüfen und dies bei negativem Ergebnis der ÖKO-TEST AG zu melden.
Lizenznehmer sind zudem verpflichtet, die ÖKO-TEST AG unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern Mitbewerber oder andere Dritte eine Abmahnung aufgrund der Nutzung des ÖKO-TEST Labels aussprechen.
d. Vertragsverletzungen
Sollten Abweichungen von der Testidentität, eine Überschreitung der Lizenzlaufzeit oder sonstige Verstöße gegen die Lizenzbedingungen festgestellt werden, werden die Lizenznehmer aufgefordert, die Nutzung des ÖKO-TEST Labels unverzüglich einzustellen.
Im ersten Schritt werden die Lizenznehmer dabei von der Lizenzabteilung angeschrieben und zur Unterlassung sowie zur Zahlung der verwirkten Vertragsstrafe aufgefordert. Sofern dieser Prozess ergebnislos verläuft, erfolgt eine Abmahnung durch die Rechtsvertretung der ÖKO-TEST AG. Sollte auch die Abmahnung fruchtlos verlaufen, entscheidet die ÖKO-TEST AG über die gerichtliche Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs.
IV. Verifizierung durch eine unabhängige und kompetente Drittpartei
1. Unabhängige und kompetente Drittpartei
Die DEKRA Assurance Services GmbH (im Folgenden: DEKRA) überwacht als unabhängige Drittpartei die Einhaltung der definierten Anforderungen und Kriterien des ÖKO-TEST Labels durch eine Third Party Verifizierung.
Die DEKRA verfügt hierzu über die erforderliche fachliche Kompetenz und entsprechenden Prozesse, um eine Überprüfung und Überwachung der Einhaltung und Bewertung der Kriterien und Anforderung des ÖKO-TEST Labels fortwährend zu gewährleisten. Dabei findet eine Überprüfung sämtlicher für das Siegel relevanter Kriterien statt.
Die DEKRA betreibt ein etabliertes Qualitätsmanagementsystem auf Grundlage der ISO 9001 sowie der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17029 und DIN EN ISO 14065. Das Managementsystem umfasst dabei dokumentierte Prozesse und Maßnahmen zur Sicherstellung von:
- Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Vertraulichkeit, sowie zum Management von Interessenkonflikten,
- Kompetenzmanagement und Qualitätsanforderungen für Mitarbeitende, die an Validierungs- und Verifizierungstätigkeiten beteiligt sind,
- Dokumentierte Verfahren für die Planung, Durchführung, Überprüfung, Freigabe und Qualitätssicherung von Validierungs- und Verifizierungsaktivitäten, sowie
- Unabhängige Entscheidungs- und technische Begutachtungsprozesse.
Darüber hinaus führt die DEKRA ihre Verifizierungstätigkeiten gemäß dokumentierten Verfahren durch, die sicherstellen, dass die erforderliche Kompetenz, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowohl gegenüber dem Betreiber des Zertifizierungssystems als auch gegenüber den teilnehmenden Unternehmen (Händler beziehungsweise Wirtschaftsakteure) gewährleistet sind. Die angewandten Prozesse und Kontrollmechanismen basieren auf international anerkannten Standards der Konformitätsbewertung sowie auf etablierten Verifizierungsverfahren.
2. Ablauf der Verifizierung
Sobald ein Hersteller oder Anbieter die ÖKO-TEST AG um eine Lizenz anfragt, wird die ÖKO-TEST AG die ihr von der ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG für diesen Fall zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Untersuchung des Produkts und der Bewertung in der Testveröffentlichung an die DEKRA übermitteln, die Verifizierung wird also von der ÖKO-TEST AG beauftragt. Die Kosten der Verifizierung sind in der jeweiligen Lizenzgebühr des ÖKO-TEST Labels enthalten.
Die DEKRA überprüft sodann anhand der bereitgestellten Unterlagen die Konformität des Testergebnisses mit dem der Testveröffentlichung zugrunde liegenden Testdesign und dessen Bewertungsmatrix. Der Lizenznehmer erhält den Prüfbericht der DEKRA. Der Prüfbericht gibt das Ergebnis der Prüfung der DEKRA zum Prüfzeitpunkt und auf Basis der bereitgestellten Prüfgrundlagen wieder. Er ist keine Produktzertifizierung oder behördliche Zulassung und darf nicht als solche dargestellt werden. Ein Lizenzvertrag kann erst nach erfolgreicher Verifizierung durch die abgeschlossen werden.
Die ÖKO-TEST AG übermittelt zudem regelmäßig die Ergebnisse ihrer Überwachungstätigkeit sowie die dieser zugrundeliegenden Dokumentation an die DEKRA, die dann in einer eigenen Überprüfung feststellt, ob die Grundsätze der Überwachung wie oben dargestellt eingehalten wurden.